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Flüchtling in Brandenburg: Gericht stoppt Abschiebung nach Ungarn

Usman U. ist nach drei Monaten Abschiebehaft wieder frei. Mit einem Hungerstreik hatte er auch gegen die Bedingungen im Abschiebeknast protestiert.

Eisenhüttenstadt - Plötzlich ist er ein freier Mann: Der Pakistaner Usman U. ist einer der vier Flüchtlinge, die mit einem Hungerstreik gegen die Bedingungen in der überfüllten Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt protestiert hatten. Nach dreimonatiger Abschiebehaft in einem Hochsicherheitstrakt auf dem Gelände, sollte er am Donnerstag nach Ungarn abgeschoben werden. Dazu kam es nicht. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) musste er stattdessen aus der Abschiebehaft entlassen werden – und darf bis zur endgültigen Entscheidung in seinem Asylverfahren in Deutschland bleiben. Er wurde laut Innenministerium am Donnerstag in eine Berliner Einrichtung verlegt.

Doch sein Fall hat ein Nachspiel: Seine Anwälte und der Flüchtlingsrat Brandenburg kündigten nach dem Frankfurter Urteil rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen der dreimonatigen Abschiebehaft an. Es würden strafrechtliche Schritte geprüft, hieß es in einer Erklärung. Eine zweite Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Richter am Amtsgericht Eisenhüttenstadt, das wegen diffamierender Urteile gegen Flüchtlinge bundesweit in die Kritik geriet, sei in Vorbereitung. Zudem werde gegen den Arzt, der Usman U. im Auftrag der Bundespolizei untersuchte, ein Verfahren vor der Ärztekammer eingeleitet. Außerdem werde eine angemessene Haftentschädigung beantragt. Das Verwaltungsgericht hat die Abschiebung nach Ungarn, dem in seinem Fall für das Asylverfahren zuständigen EU-Staat, wegen dortiger Missständen und Menschenrechtsverletzungen gestoppt. Es bestünden, so das Urteil, „erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Ungarn systematische Mängel aufweisen und für den Antragsteller die europäischen Mindeststandards nicht gewährleistet sind“. Verwiesen wurde auf diverse andere ähnliche Urteile, etwa des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom April 2013: „Das Gericht ist davon überzeugt, dass – zumindest derzeitig – ein rechtsstaatliches Asylverfahren in Ungarn nicht gewährleistet ist.“ Nach Berichten des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen seien in Ungarn „Misshandlungen in der Haft und Ruhigstellung renitenter Flüchtlinge mittels Medikamenten regelmäßig zu beobachten. “ Von den vier Flüchtlingen, die im Hungerstreik waren, liegt ein Georgier noch im der Krankenhaus.

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