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Brandenburg: „Energiewende ad absurdum geführt“

Annalena Baerbock, Bundestagsabgeordnete der Grünen, über die Folgen der neuen Umlage für die erneuerbaren Energien und den Ausbau in Brandenburg

Frau Baerbock, Union und SPD im Bundestag haben das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz, das EEG, beschlossen. Was bedeutet das für Brandenburg?

Nichts Gutes. Schließlich ist Brandenburg Spitzenreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien. Es gibt Tausende Anlagen, viele auch in kommunaler Hand oder in Kooperation mit den Gemeinden. Brandenburg hat davon profitiert. Das mittelständische Handwerk hat neue Arbeitsplätze geschaffen, mit der Reform wird das infrage gestellt.

Brandenburg als Musterland bei erneuerbaren Energien – ist das jetzt hinfällig?

Schon der Eingriff ins EEG vor zwei Jahren von Schwarz- Gelb, als über Nacht die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen gekappt wurde, war ein Genickschlag für die Solarbranche. Tausende Arbeitsplätze in Ostdeutschland, insbesondere in Brandenburg, wurden vernichtet. Und so sinnvolle Projekte wie in Lieberose oder Groß Dölln, wo alte Militärflächen von ihren Altlasten befreit wurden und nun als Solarparks genutzt werden, werden kaum noch geplant. Jetzt kommt der zweite Genickschlag für die Solarbranche, weil sich Solarprojekte auf Ställen, aber auch auf kommunalen Dächern nicht mehr lohnen. Ein Projekt wie Unisolar in Potsdam wäre zukünftig schwer finanzierbar. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wollte eigentlich die Stromkosten für die Verbraucher senken, nun macht er genau das Gegenteil, er belastet die Bürger und Kommunen, die sich für die Energiewende engagieren, während große Industrieunternehmen oder auch die Kohlewirtschaft aus der Verantwortung entlassen werden.

Inwiefern?

Zum einen, weil noch mehr Unternehmen von der EEG-Umlage, mit der der weitere Ausbau der Erneuerbaren gefördert werden soll, befreit werden. Zu den ohnehin schon unter Schwarz-Gelb ausgeuferten Industrieausnahmen kommen neue Branchen, auch Panzerschmieden, hinzu. Warum die besonders unter der Energiewende leiden oder abzuwandern drohen, kann die Regierung nicht erklären. Die Kosten dafür tragen die Verbraucher und die kleinen Unternehmen. Zum anderen sollen neue Erneuerbare Ernergienanlagen mit einer Leistung von über zehn Kilowatt für Strom, den sie selbst erzeugen und selbst nutzen, die EEG-Umlage anteilig zahlen. Wenn eine Bäckerei, eine Musikschule oder auch ein Mietshaus auf ihrem Dach eine neue Solaranlage baut und diesen Strom nutzt, zahlen alle drei in Zukunft dafür 40 Prozent der EEG-Umlage für ihren sogenannten Eigenstrom. Das Kohlekraftwerk gegenüber hingegen ist nach wie vor von der EEG-Umlage befreit, obwohl es das Klima massiv schädigt. Da wird die Energiewende ad absurdum geführt. Zugleich wird das Engagement der Bürger für die Energiewende konterkariert. Immerhin 50 Prozent der Solaranlagen sind in kommunaler oder Bürgerhand.

Was ist mit den Biogasanlagen?

Richtig ist, Schluss zu machen mit der Vermaisung für Biogasanlagen und die Größe zu deckeln. Nun hat man das Kind aber mit dem Bade ausgeschüttet. Es wird in ganz Deutschland so gut wie keine neuen Anlagen mehr geben. Sie sollen in Zukunft nur noch mit dem vollen Fördersatz gefördert werden, wenn sie Gülle und Reststoffe einsetzen. Grünschnitt oder auch Blühpflanzen, die vor allem in der bäuerlichen Landwirtschaft anfallen, gehören nicht dazu. Kleine Landwirte schaffen das nicht. Auch hier profitieren wieder die großen, gerade auch Massentierhaltungsanlagen, die viel Gülle haben. Die Neuausrichtung des EEG ist in diesem Bereich fatal. Eigentlich sind Biogasanlagen geeignet, um Stromschwankungen bei Wind und Sonne auszugleichen. Wenn das jetzt ausgebremst wird, befördert das wieder fossile Kraftwerke, wie Kohlekraftwerke.

Welche Folgen sehen Sie für die Windkraft?

Hier hat sich die Bundesregierung am Ende auf Druck der Bundesländer besonnen. Der ursprüngliche Plan hätte dazu geführt, dass es südlich von Hannover so gut wie kein neues Windrad mehr gebaut worden wäre, weil nur noch die besonders windreichen Orte im Norden und Osten gefördert werden sollten. Zum Glück wurde das korrigiert. Andererseits hat sich aber Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer durchgesetzt. Mit der Lex Seehofer, dass die Länder künftig allein um die Abstände von Windrädern zu Wohnbebauung entscheiden, will Bayern dafür sorgen, dass bei ihnen keine neuen Windräder gebaut werden. Das ist nicht nur absolut unsolidarisch, sondern auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig.

Das Dorf Feldheim in Brandenburg, das ganz auf Selbstversorgung mit Energie setzt, gilt bundesweit als Vorbild für die Energiewende vor Ort. Ist das mit dem neuen Gesetz jetzt ein Auslaufmodell?

Dadurch, dass Feldheim sein eigenes Stromnetz hat, ist es von der Reform weniger stark betroffen und es wird weitere Feldheims geben können. Da, wo Kommunen aber nicht autark sind, sondern weiter am öffentlichen Netz hängen – was so gut wie überall der Fall ist –, wird es den Gemeinden erschwert, bei den Erneuerbaren selbst aktiv zu werden. Denn bei allen Anlagen, die etwas größer sind als die auf einem Dach eines normalen Einfamilienhauses, fällt nun die EEG-Umlage anteilig an. Damit sind viele private, aber auch kommunale Projekte nicht mehr finanzierbar oder es werden nur noch kleine Anlagen geplant, weil sich die Investition erst nach über 15 Jahren statt bisher rund 10 Jahren rentiert. Entsprechend wird es auch schwerer, bei der Bank einen Kredit zu bekommen.

Welchen Einfluss hat denn Brandenburg auf das EEG genommen?

Brandenburgs Landesregierung hatte sich ja leider schon im Vorfeld für den besonderen Schutz der Braunkohle eingesetzt. Das eigentliche Ziel des EEG, nämlich das Auslaufen der fossilen Stromerzeugung und der Ausbau der Erneuerbaren auf hundert Prozent, wird jetzt ad absurdum geführt, weil jetzt doch wieder die Kohlekraftwerke profitieren.

Weil sie keine EEG-Umlage zahlen ...

Nicht nur das. Bei einem negativen Strompreis über sechs Stunden wird obendrein auch die Einspeisevergütung ausgesetzt. Konkret heißt das, dass der Einspeisevorrang der Erneuerbaren infrage gestellt wird. Wenn zu viel Strom im Netz ist, mussten bislang die Kohle- und Gaskraftwerke runterfahren. Nun gehen per Gesetz nach sechs Stunden negativem Strompreis die Wind-, Biogas- und Solaranlagen vom Netz. Zudem wird der Ausbau der erneuerbaren Energie insgesamt gedeckelt. Mit den neuen Zubauraten bis 2020 kann gerade mal der wegfallenden Atomstrom ersetzt werden. Das heißt, die Kohlekraftwerke sollen weiterlaufen wie bisher. Trotz steigender CO2-Emissionen.

Das Interview führte Alexander Fröhlich

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