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Brandenburg: Das Schweigen der Raser

Der neue Prozess gegen Ku’damm-Fahrer startete mit einem Befangenheitsantrag gegen Richter

Berlin - Rund zweieinhalb Jahre nach einem illegalen Autorennen auf dem Kurfürstendamm wird der Prozess gegen zwei Raser wegen gemeinschaftlichen Mordes neu aufgerollt. Vor dem Berliner Landgericht wird ihnen zur Last gelegt, in der Nacht zum 1. Februar 2016 bei dem Rennen einen unbeteiligten 69-Jährigen getötet zu haben. Sie sollen seinen Tod billigend in Kauf genommen haben.

Zum Prozessauftakt am gestrigen Dienstag ließen die inzwischen 29 und 26 Jahre alten Männer über ihre Anwälte erklären, sie würden sich nicht äußern. Der Jüngere, ein früherer Bundeswehrsoldat, saß fast bewegungslos neben seinen Anwälten. Der ältere, aus dem Kosovo stammende Raser, der mit seinem hochmotorisierten Auto in den Wagen des Opfers gekracht war, grinste wiederholt in Richtung der Zuschauer.

Der Rentner starb in jener Nacht durch die Wucht des Aufpralls in seinem Auto, das noch meterweit durch die Luft flog. Laut erstem Urteil waren die Angeklagten auf dem Kurfürstendamm mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde über elf Kreuzungen gebrettert und hatten mehrere rote Ampeln missachtet.

Das erste Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) am 1. März dieses Jahres auf. Das Landgericht hatte zuvor bundesweit das erste Mal in einem Raser-Fall lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes verhängt. Der BGH sah aber den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Angeordnet wurden eine neue Beweisaufnahme und eine rechtliche Bewertung. Nun muss eine andere Kammer den Fall verhandeln.

Doch noch bevor die Anklage verlesen wurde, stellte der Verteidiger des 26-Jährigen, Anwalt Rainer Elfferding, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Peter Schuster. Auf mehr als 30 Seiten führte Elfferding aus, dass für den Richter eine erneute Verurteilung wegen Mordes schon feststehe. Dieser versuche, die BGH-Entscheidung auszuhebeln. Das sei eine unverhohlene Missbilligung des BGH-Urteils. Der Verteidiger bezog sich auf Begründungen Schusters und zwei seiner Berufskollegen in einem Beschluss, den jüngeren Angeklagten nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Über den Befangenheitsantrag muss nun eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. Unbeirrt setzte Schuster die Verhandlung trotz Widerspruchs des Verteidigers nach kurzer Unterbrechung fort. Er kündigte auch die Prüfung an, ob eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Totschlags in Frage komme. Darauf steht Haft nicht unter fünf Jahren. Beide Männer, die bei dem Zusammenstoß kaum verletzt wurden, sitzen weiter in U-Haft. Ihre Führerscheine waren eingezogen worden.dpa

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