zum Hauptinhalt
Ab Mittwoch brauchen Gäste von Restaurants und Cafés keinen Test mehr. 

© Andreas Klaer

Corona-Regeln in Brandenburg: Ohne Test ins Restaurant, ohne Maske ins Open-Air-Kino

Ab Mittwoch werden in Brandenburg die Test- und die Maskenpflicht in vielen Bereichen ausgesetzt. Die neuen Regeln im Überblick. 

Potsdam - Brandenburg lockert weiter: Ab Mittwoch (16.6.) tritt die neue Umgangsverordnung in Kraft, die das Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Sie löst die Corona- Eindämmungsverordnung ab und gilt zunächst bis 13. Juli. „Wir müssen weiter mit der Bedrohung durch das Virus umgehen und vorsichtig sein, aber wir können den Menschen mehr Freiheiten zurückgeben“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstagnachmittag vor der Presse. Sowohl die Masken- als auch die Testpflicht wird in vielen Bereichen gelockert oder entfällt. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

MASKENREGELN

Kurz zusammengefasst: Außen entfällt die Maskenpflicht, innen bleibt sie bestehen. So müssen ab heute Kunden auf Supermarktparkplätzen oder Besucher von Wochenmärkten keinen Mund-Nase-Schutz mehr tragen. Das gilt auch für Gäste von Open-Air-Veranstaltungen, Versammlungen und Außengastronomie. 

In geschlossenen Räumen dagegen muss weiterhin die Maske getragen werden, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. So müssen Kunden beim Einkaufen im Supermarkt oder im Einzelhandel weiterhin Maske tragen, genau wie Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr oder in Reisebussen, Besucher von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder in Umkleideräume etwa im Hallenbad.

Auch bei Dienstleistungen wie etwa beim Frisör bleibt die Maskenpflicht bestehen. „Die Maskenpflicht entfällt, wenn man am eigenen Platz sitzt und mindestens einen Meter Abstand hält“, so Woidke, etwa im Kino, bei Konzerten oder im Theater. Das gilt auch bei Veranstaltungen oder Vorlesungen an der Uni. 

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem neuen Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Für Schüler:innen an Grundschulen und am Hort entfällt die Maskenpflicht ab heute komplett. Woidke sprach von einer „maskenfreien Woche“ bis zu den Ferien. Man habe sich bewusst dazu entschieden, die Maskenpflicht für Grundschüler aufzuheben, damit diese das Schuljahr „nicht nur als Corona-Jahr in Erinnerung behalten“ und diese als erstes mit der Maske assoziieren. An weiterführenden Schulen bleibt die Maske im Innenbereich Pflicht. Ausnahmen gelten für Sport und Klausuren, die länger als vier Stunden dauern. Auch die Lehrer, Besucher und Mitarbeiter aller Schularten müssen innerhalb der Schulgebäude weiterhin Masken tragen. 

TESTREGELN

Bei einer stabilen Inzidenz unter 20 entfällt die Testpflicht in der Gastronomie, bei Veranstaltungen und für touristische Übernachtungen. Es ist also möglich, auch ohne Test in ein Restaurant oder Café zu geben – auch wenn man Innen sitzt – ins Hotel oder ins Theater zu gehen. Stabil unter 20 bedeutet, dass die Inzidenz diesen Grenzwert fünf Tage lang nicht überschreiten darf. 

Bei der Regel würden auch Tage rückwirkend betrachtet, so Woidke. Sprich: Da der Wert in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs in den vier vorangegangenen Tagen unter 20 lag, gilt die Aufhebung der Testpflicht ab dem heutigen Mittwoch landesweit. Sollte die Inzidenz wieder steigen, wird die Testpflicht wieder eingeführt. „Mir ist bewusst, dass Brandenburg mit der Zahl 20 deutlich konsequenter ist, als andere Bundesländer wie etwa Sachsen“, so Woidke. Dort gelte der Grenzwert 35. „Wir wollen schneller gegensteuern, denn von 35 bis 100 sind manchmal nur wenige Tage vergangen.“ 

Weiterhin bestehen bleibt die Testpflicht in Schulen, für Besucher in Pflegeeinrichtungen, bei Indoor-Kontaktsport, bei Disko- oder Clubbesuchen und in der Prostitution.

VERANSTALTUNGSREGELN

Im öffentlichen Raum gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Für öffentliche Plätze wird also keine Personenobergrenze mehr festgelegt. Die Abstands- und allgemeinen Hygieneregeln gelten aber weiter. Bei Privatfeiern werden die Obergrenzen noch einmal angehoben. So sind nun in geschlossenen Räumen Feiern mit bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien sind es bis zu 100 Personen. 

Zu den Regeln habe er am Montag ein längeres Gespräch mit Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) geführt, so Woidke. Das Kabinett habe in der Folge beschlossen, die Regeln für private Feiern an die Berliner Vorschrift anzugleichen. Bislang galt in Brandenburg 30 Personen innen, 70 außen. Bestehen bleibt hierbei die Regel, dass es für eine Privatfeier einen Anlass geben muss, etwa ein Geburtstag oder eine Hochzeit. Für alle anderen Treffen unter Freunden oder mit Verwandten in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Regel: Maximal zehn Personen oder zwei gesamte Haushalte dürfen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Unter freiem Himmel wird die Regel aufgehoben. 

Auch die Personenobergrenze für Demonstrationen und Kundgebungen wird erneut nach oben verschoben. So dürfen Versammlungen nun mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Noch ein Verbot fällt: In Gottesdiensten darf wieder gesungen werden. 

ÖFFNUNGSREGELN

Sie gehörten mit zu den letzten Orten, die geschlossen blieben: Diskos und Bordelle. Nun endet auch für sie der Lockdown. Clubs dürfen wieder öffnen, wenn auch mit Test und Personendatenerfassung. Gleiches gilt auch für die Prostitution.

Zur Startseite