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Ab 19. April gilt eine Corona-Testpflicht an Brandenburger Schulen. 

© Julian Stratenschule/dpa

Corona-Regeln an Brandenburger Schulen: Ein Test für die Nerven der Eltern

Am Montag beginnt der Schulunterricht in Brandenburg wieder, teils nur digital. Ein Kompass im Regel-Wirrwarr.

Potsdam - Auf, zu, mit Corona-Test oder ohne: Am Montag beginnt nach den zweiwöchigen Osterferien wieder der Unterricht, doch die Regelungen sorgen für Verwirrung. Die PNN geben einen Überblick, was für die unterschiedlichen Schulformen und in den Kitas gilt:

GRUNDSCHULEN 

Die Grundschulen in Brandenburg machen ab Montag wie vor den Ferien im Wechselmodell zwischen Präsenz- und Distanzlernen in kleinen Gruppen weiter. Wie sie den Wechsel organisieren – ob Klassengruppen tage- oder wochenweise in der Schule lernen – obliegt den Schulen selbst. 
Neu ist eine Testpflicht, die nach einer Woche Übergangsphase ab 19. April sowohl an staatlichen als auch freien Schulen greift: Alle Schüler, Lehrer und weiteres Schulpersonal im Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht sollen sich dann zwei Mal pro Woche selbst testen. Ohne negatives Testergebnis gilt nach Worten von Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) ein Betretungsverbot für die Schulen. Eltern können die Tests in der Schule abholen oder den Lehrern gestatten, die Tests den minderjährigen Kindern auszuhändigen. Eltern müssen ihren Kindern dann einen Nachweis über den negativen Test zur Schule mitgeben. Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist zunächst aufgehoben. Es gibt aber auch Verfechter, die eine grundsätzliche Schließung der Schulen wegen der weiter angespannten Pandemie-Lage fordern. Am heutigen Samstag will ab 13 Uhr auf dem Alten Markt in Potsdam die bundesweite Initiative „SichereBildung-JETZT“ demonstrieren, die für ganz Deutschland ein „Recht auf Distanzunterricht“ fordert.“

WEITERFÜHRENDE SCHULEN 

An den weiterführenden Schulen ist die Stimmung zum Teil anders: Eltern bestimmter Jahrgänge fordern, dass ihre Kinder weiter zur Schule gehen können, aber ab Montag kehrt Brandenburg an den weiterführenden Schulen zum Distanzunterricht zurück. Nur die Abschlussjahrgänge, also die Klasse 12 am Gymnasium und 13 an Gesamtschulen sowie je nach Bildungsgang die zehnten Klassen an Ober- und Gesamtschulen, werden vor Ort unterrichtet. Eine Elterninitiative des Potsdamer Humboldt-Gymnasiums fordert auch für Elft- beziehungsweise Zwölftklässer an Gesamtschulen Präsenzunterricht ein. „Für die 11. Klassen stellt sich diese Situation als sehr schwierig dar, da sie bereits jetzt (in diesem Schuljahr 2020/2021) Zensuren/Leistungen erbringen müssen, die abiturrelevant sind. Dies ist aber im Homeschooling nicht für alle Fächer realisierbar, da dafür unter anderem Klausuren geschrieben werden müssen“, so die Eltern, die sich in einem Schreiben an das Bildungsministerium gewandt haben. Die Behörde scheine diese Tatsache bei ihrer Entscheidung völlig vergessen zu haben. „Unseres Erachtens hätten die 11. Jahrgangsstufe (12. Jahrgangsstufe bei Gesamtschulen) von Anfang an auch als Abschlussklasse wahrgenommen werden müssen“, so die Eltern. „Diese Jahrgänge werden – wie alle anderen Jahrgänge der Sek I und Sek II mit Ausnahme der Abschlussklassen – weiter unterrichtet, wenn auch im Distanzunterricht“, teilt das Ministerium dazu auf Anfrage mit. In Vorbereitung des Abiturs 2022 würden aktuell aber Anpassungen vorgenommen, über die die Schulen zeitnah informiert werden. „Ähnlich wie im Abitur 2020 und auch 2021 wird es für diese Schülerinnen und Schüler faire Rahmenbedingungen geben, sodass Bezug genommen wird auf die aktuelle Situation, aber auch ein im Vergleich zu älteren und künftigen Jahrgängen gleichwertiges Abitur erfolgen kann.“  Anders wiederum die Situation in den 5. und 6. Klassen am Gymnasium, den Schülern der Leistungs- und Begabungsklassen (LuBKs). Eltern dieser Kinder fordern zum Teil, dass sie wie Gleichaltrige in den Grundschulen zeitweise zum Präsenzunterricht gehen dürfen. Das ist aber nicht vorgesehen. Die LuBKs seien der Sekundarstufe I zuzurechnen, daher gelte für sie dieselbe Regelung wie für die anderen Jahrgänge der weiterführenden Schulen, so das Ministerium. Dabei sei die besondere Situation in Brandenburg zu berücksichtigen, dass hier die Grundschule bis zur Jahrgangsstufe 6 geht und im Vergleich zu anderen Bundesländern auch die Jahrgangsstufen 5 und 6 im Grundschulbereich in den Wechselunterricht gehen, so Sprecherin Ulrike Grönefeld. 

FÖRDERSCHULEN 

Brandenburgs Gesundheitsausschuss hat bei seiner Sondersitzung am Freitag erstmals Veränderungsbedarf in einer Eindämmungsverordnung des Landes angemahnt. Grund dafür war ein vom Bildungsministerium verursachter Fauxpas: Laut der im Gesetzesblatt des Landes veröffentlichten Verordnung sollen die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung am Montag in den Wechselunterricht gehen. Noch am 6. April hatte es aber ein Schreiben aus dem Bildungsministerium an die Schulen gegeben, wonach diese Schulen weiterhin durchgehend geöffnet sein sollten. In der Sitzung am Freitag wies die Abgeordnete Andrea Johlige (Linke) als Erste auf den Fehler hin. Erst nach einer Sitzungsunterbrechung erklärte die Abteilungsleiterin für Schule, Regina Schäfer, schließlich, man müsse schauen, den Fehler in der nächsten Eindämmungsverordnung zu heilen. Zudem sollte noch am Freitag ein entsprechendes Ergänzungsschreiben an die Schulämter ergehen. Denn auch das Ministerium strebe an, dass diese Schulen aus Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der dort zu betreuenden Schüler durchgehend geöffnet bleiben sollten. 

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KINDERTAGESSTÄTTEN 

Die Kindertagesstätten in Brandenburg bleiben anders als in Berlin, wo nur eine Notbetreuung angeboten wird, offen. Allerdings appelliert das Land an die Eltern, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. Ungeklärt ist weiter die Teststrategie für die Kitas. Auch Kitakinder sollen künftig auf freiwilliger Basis Selbsttests machen können, sagte Bildungsministerin Ernst am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. Jedoch sei nicht klar, ob diese Tests, die das Land zur Verfügung stellen will, unter Aufsicht der Erzieher oder zu Hause durchgeführt werden sollen. Daran hat sich nach Nachfrage beim Ministerium bis Freitag nichts geändert. „Das wird derzeit noch diskutiert“, so Sprecherin Ulrike Grönefeld. 
Kommende Woche solle mit allen Beteiligten dazu ein erneuter Runder Tisch stattfinden, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Freitag im Gesundheitsausschuss des Landtages. Diskutiert werde unter anderem, inwieweit eine Testpflicht für Kitapersonal sinnvoll sei und auch, welche Tests für Kitakinder geeignet seien. Die Träger der Einrichtungen sollen bei entsprechenden Testungen unterstützt werden, so die Ministerin. (mit Benjamin Lassiwe)

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