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Tatverdacht bestätigt. Der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum hat eine Geldauflage von 20 000 Euro gezahlt. Im Gegenzug stellte die Staatsanwaltschaft Potsdam die Betrugsermittlungen gegen ihn ein.

© CDU-Fraktion Landtag Brandenburg

CDU-Abgeordneter Danny Eichelbaum: 20 000 Euro statt Anklage

Die Staatsanwaltschaft stellt Betrugsermittlungen gegen den CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum gegen Geldauflage ein, sieht allerdings in der Fahrtkosten-Affäre den „Tatverdacht bestätigt“

Potsdam - Als Konsequenz aus den Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum eine Geldauflage in erheblicher Höhe akzeptiert. Nach PNN-Informationen hat der 40-Jährige, der Vorsitzender des Rechtsauschusses im brandenburgischen Landtag ist, bereits 20000 Euro an gemeinnützige Organisationen gezahlt. Im Gegenzug hat die Staatsanwaltschaft Potsdam das Betrugs-Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Politiker eingestellt, der mit falschen Angaben zu seinem Hauptwohnsitz überhöhte Fahrkostenpauschalen des Landtags für Abgeordnete in Anspruch genommen haben soll. Das bestätigte die Behörde am Montag auf Anfrage. Die Fahrkosten-Affäre um den CDU-Politiker war im Herbst 2012 von dieser Zeitung aufgedeckt worden.

„Der Tatverdacht hat sich im Wesentlichen bestätigt“, sagte Christoph Lange, Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam, den PNN. Gegen Eichelbaum war wegen Betrugsverdachts ermittelt worden, weil er die Fahrkostenpauschale für Jüterbog als Wohnsitz bezog, obwohl er in Wirklichkeit weitgehend in Potsdam lebte. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung des Wohnsitzes von der Landeshauptstadt. Nach Informationen dieser Zeitung kamen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Eichelbaum - der ist selbst Jurist, war in seinem Referendariat unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Potsdam tätig - zum Ergebnis, dass wegen des unberechtigen Bezuges der Leistungen der Landeskasse ein Schaden von 20 305 Euro entstanden ist.

Danach richtet sich die Höhe der Geldauflage bei der Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Dort heißt es, dass die Staatsanwaltschaft „bei einem Vergehen“ von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen könne, „wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“.

Nach dem gleichen Paragrafen waren 2011 die Ermittlungen wegen Vorteilsnahme gegen den damaligen Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) gegen Zahlung von 11000 Euro eingestellt worden. Wegen der kostenlosen privaten Nutzung eines Luxustestwagens hatte Rupprecht sein Amt verloren. Im Fall des SPD-Landtagsabgeordnete Sören Kosanke (SPD), gegen den wegen einer falschen Adresse wegen Verdacht des Wahlbetruges bei der Kommunalwahl ermittelt wurde, war das Verfahren gegen eine Auflage von 3000 Euro eingestellt worden.

Dass Eichelbaum mit dieser Form der Einstellung der Ermittlungen trotz der ungewöhnlich hohen Summe davonkam und dass er nicht stattdessen einen Strafbefehl kassierte, hängt mit Schlendrian im Landtag zusammen. Die Ermittler hielten Eichelbaum dem Vernehmen nach zugute, dass es keine Kontrollen zur Angabe der Wohnsitze von Abgeordneten gab und die Praxis lax war. Landtagssprecherin Katrin Rautenberg entgegnete: „Die Landtagsabgeordneten sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Es steht uns nicht zu, flächendeckend zu überprüfen. Wir müssen uns auf die Richtigkeit der Angaben der Abgeordneten verlassen.“

Durch die Einstellung der Ermittlungen ist Eichelbaum nicht vorbestraft. Auch ein Schuldeingeständnis sei mit der Geldauflage nicht verbunden, erläuterte Staatsanwaltschaftssprecher Lange. „Das Maß der persönlichen Verantwortung ist nicht so groß, als dass man damit mit einer Anklage und einer Gerichtsverhandlung hätte reagieren müssen.“ Bei der Höhe der Geldauflage sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft der gegenüber dem Land Brandenburg verursachte Schaden angemessen berücksichtigt worden.

Eichelbaum, auch CDU-Kreischef in Teltow-Fläming, sitzt seit 2009 im Landtag. Er ist dort auch Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Kontrolle des Verfassungsschutzes und im Richterwahlausschuss. Er hatte seitdem monatlich 507 Euro Fahrkostenpauschale bezogen, berechnet für Jüterbog als Wohnsitz. Nach Recherchen dieser Zeitung lebte er aber weitgehend in Potsdam, in einer Wohnung in einer gehobenen Anlage am Schlosspark Sanssouci. Trotz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn hatte Eichelbaum sein Amt als Rechtsausschussvorsitzender nicht ruhen lassen.

Nun wächst im Landtag der Druck, dass Eichelbaum den Vorsitz des Rechtsausschusses abgibt. „Die Höhe der Geldauflage ist ungewöhnlich. Betrug an der Steuerkasse ist kein Kavaliersdelikt“, erklärte am Montag Mike Bischoff, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Die CDU sei nun aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen und Eichelbaum vom Vorsitz des Rechtsausschusses zu entbinden. „Es gilt, vom Rechtsausschuss und vom gesamten Parlament Schaden abzuwenden. Ein Vorsitzender des für Rechtsfragen zuständigen Gremiums, der selbst auf eine solche Weise mit dem Gesetz in Konflikt gerät, ist untragbar.“ Bischoff kündigte an, dass die SPD-Fraktion womöglich den Fall im Präsidium des Landtags zur Sprache bringen wird.

Auf Fragen dieser Zeitung zu den Vorwürfen hatte Eichelbaum nie geantwortet. Auch am Montag war er nicht erreichbar. Seine Anwälte verschickten eine Erklärung, in der es heißt: „Mit der Einstellung ist kein strafrechtlicher Schuldvorwurf verbunden, ein langwieriges Verfahren wird endgültig abgeschlossen.“ Die „freiwillige Zahlung“ sei „kein Schuldanerkenntnis“, weder eine Geldbuße noch eine Geldstrafe, so Eichelbaums Anwälte. „Die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe sind unbegründet und werden weiterhin bestritten.“ Das Geld gehe an die Kinderkrebshilfe und zwei gemeinnützige Organisationen in Teltow-Fläming. Nicht erwähnt wird die Summe von 20 000 Euro, die Eichelbaum gezahlt hat, laut seinen Anwälten freiwillig.

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