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Bald wieder mehr los? Brandenburger Straße in Potsdam.

© Ottmar Winter

Brandenburgs Drei-Stufen-Plan: Wie sich das Land locker macht

In Brandenburg fallen stufenweise die Corona-Beschränkungen. Ein Überblick, was jetzt gilt - und worauf sich die Menschen einstellen können.

Potsdam - Von einem „Freedom Day“ im Land hält Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nichts, weil die Corona-Krise nicht ausgestanden sei. „Die meisten, die das verkündeten, haben es dann wieder einkassiert“, sagte Woidke am Dienstag den PNN. Zuvor hatte das von ihm geführte Kenia-Kabinett aus SPD, CDU und Grünen für das Land Brandenburg neue Corona-Regeln verkündet – und zwar einen Drei-Stufen-Plan für Lockerungen. Was nun gilt, was geplant ist und was die Brandenburger im Sommer zu erwarten haben. Ein Überblick.

Was ab sofort gilt

Ab Mittwoch ist die 2G-plus-Regel für die Gastronomie passé, nach der selbst Geimpfte, aber nicht Geboosterte bisher einen Negativtest vorlegen mussten. Jetzt gilt 2G, also Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene, sowie Kinder unter 14 Jahren. Die Maskenpflicht (OP-Maske) bleibt, wenn man sich in der Gaststätte bewegt. Ungeimpfte dürfen weiterhin nicht ins Restaurant – aber nun wieder zum Friseur oder zur Kosmetik, mit Test. „Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3G-Regel (bisher 2G). Damit haben Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt zum Beispiel zum Friseursalon oder ins Kosmetikstudio“, hieß es von der Landesregierung. „Ausnahme: Die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen ist weiterhin nur nach der 2G-Regel zulässig.“ Also nur für Geimpfte und Genesene als Kunden.

Kontaktbeschränkungen, die selbst für private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesene bisher galten – eine Obergrenze von zehn Teilnehmern – sind aufgehoben. Für Ungeimpfte gelten unverändert strengere Regeln. „Das bedeutet: Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, ist ein privates Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind ausgenommen.“ Für Demonstrationen entfallen die Obergrenze der Teilnehmerzahl und die Maskenpflicht, ein Mindestabstand ist aber weiter vorgeschrieben. Für Theater und Kinos gilt weiter die 2G-Regel mit Maske drinnen, draußen gilt 3G. Volksfeste sind wieder möglich, auch Jahr- und Trödelmärkte. Für Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr (bisher 2G). Für Krankenhäuser und Pflegeheime fallen die Einschränkungen für Besuche weg.

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Großveranstaltungen sind nun wieder mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern zeitgleich erlaubt, aber noch limitiert: „In geschlossenen Räumen höchstens 1000 Personen zuzüglich höchstens 30 Prozent der über 1000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung.“ Und unter freiem Himmel höchstens 1000 Personen zuzüglich höchstens 50 Prozent der über 1000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität. 

Übersetzt heißt das, in eine Stadthalle mit 2000 Plätzen dürfen ab jetzt 1300 Gäste rein, in ein Stadion mit 10 800 Plätzen maximal 5900 Gäste. Für Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge gilt für Gäste die 3G-Regel (bisher 2G), wobei drinnen im Schiff und Bus jetzt wie im Nahverkehr FFP2-Masken getragen werden müssen. Bisher reichten medizinische Gesichtsmasken. Die FFP2-Masken-Pflicht im Handel und im Nahverkehr bleibt bestehen.

Was ab 4.März 2022 gilt

Anfang März wird es für Ungeimpfte wieder etwas lockerer – in Gaststätten ist ab 4. März auch für Ungeimpfte mit negativem Corona-Test (3G) ein Besuch möglich. Für Hotels gilt landesweit 3G, nicht mehr 2G, also dürfen auch Ungeimpfte mit tagesaktuellem Negativtest wieder einchecken. Erstmals dürfen die geschlossenen Diskotheken, Clubs und Bars wieder aufmachen, dort „Tanzlustbarkeiten“ stattfinden, wie es im Amtsdeutsch heißt, aber wegen der Ansteckungsgefahr mit der 2G-plus-Vorgabe – also für Geimpfte und Genesene mit Booster oder zusätzlichem Test. Das gilt auch für Festivals.

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Für Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren gilt ab 4. März 3G, bis dahin weiter 2G. Draußen ist für alle Sportarten dann kein Nachweis mehr nötig. Ab 4. März gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und ähnliche Einrichtungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel in der Mark die 3G-Regel. Neu ist: Dann müssen alle Besucherinnen und Besucher drinnen eine FFP2-Maske tragen – Ausnahme: Beim Verzehr von Speisen am Platz. „Diese Änderung gilt auch für Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen“, heißt es. Künstlerische Amateurensembles können ab 4. März nach der 3G-Regel mit getesteten Ungeimpften drinnen proben und auftreten, bis dahin gilt 2G. Die Obergrenze für Großveranstaltungen wird weiter erhöht, für Innen-Spielplätze gilt dann 3G (bisher 2G).

Und die Schulen?

Ab 7. März gilt grundsätzlich wieder die teils aufgehobene Präsenzpflicht für alle Jahrgänge an Brandenburgs Schulen. Die Kinder müssen sich dann drei Mal wöchentlich testen, derzeit sind tägliche Tests vorgeschrieben. Die beschlossene Testpflicht an Kitas (zweimal wöchentlich) bleibt unverändert bestehen, ebenso die Maskenpflicht in Schulen und Horten – da bei Kindern und Jugendlichen die Inzidenzen am höchsten sind. Möglicherweise könne perspektivisch ab Ostern die Maskenpflicht an den Schulen aufgehoben werden, zuerst in den ersten und zweiten Klassen der Grundschulen, hieß es.

Und wie geht es ab 20. März weiter?

Nach dem Bund-Länder-Beschluss von Mitte Februar, den Brandenburg jetzt umsetzt, sollen ab 20. März alle weitergehenden Regelungen fallen. Die Corona-Verordnung läuft dann aus. Wie es genau weitergeht ist offen. 

„Wir haben gute Chancen, in diesem Jahr einen schönen Sommer zu erleben, mit wenigen Einschränkungen, mit ein paar Unbequemlichkeiten wie etwa im ÖPNV noch eine Maske tragen zu müssen“, sagte Woidke. „Auf der anderen Seite mache ich mir Sorgen, was den Herbst betrifft, das vor allem wegen der Impfquoten, die in Brandenburg im bundesweiten Vergleich immer noch relativ niedrig sind.“

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