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Brandenburgs Landärzteprogramm ist gerettet (Symbolbild).

© Rolf Vennenbernd/dpa

Update

Brandenburger Haushaltspläne: Stipendium für Landärzte gerettet

Die Koalition hat sich auf den Erhalt des Programms geeinigt. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) kann nun eine neue Förderrichtlinie auf den Weg bringen.

Potsdam  - Brandenburgs Kenia-Koalition will das Landärztestipendium retten. Bei einer Koalitionsrunde am Freitag verständigten sich Vertreter von CDU, SPD und Grünen darauf, im nächsten Haushalt über einen Änderungsantrag insgesamt 570.000 Euro für angehende Ärzte, die ihren Dienst in Brandenburg aufnehmen werden, zur Verfügung zu stellen.
„Das Landärztestipendium wäre ansonsten planmäßig ausgelaufen“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Keller am Sonntag den PNN. „In diesem Jahr hätte kein neues Stipendium vergeben werden können.“ 

Mit dem Änderungsantrag könne Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) nun eine neue Förderrichtlinie auf den Weg bringen. „Für uns als SPD war der Erhalt des Landärztestipendiums ein Teil unseres Wahlprogramms“, sagte Keller. „Daher sind wir sehr zufrieden, dass wir das nun fortsetzen können.“

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Bis zu 35  Vollstipendien je Semester

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Petra Budke, sagte, das Landärzteprogramm sei eine Reaktion auf den Mangel an Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum. „Ich freue mich daher sehr über die Einigung“, so Budke. „Damit können je Semester bis zu 35 Vollstipendien vergeben werden.“ Die Verlängerung eröffne zudem die Möglichkeit, zu evaluieren und zu analysieren, weshalb die Nachfrage zuletzt rückläufig war. „Unser Ziel bleibt klar: Wir brauchen eine gute, wohnortnahe Gesundheitsversorgung in der Fläche.“ Zuvor drohte dem Stipendium das Aus. Das vom Land und der Kassenärztlichen Vereinigung aufgelegte Förderprogramm war im Landeshaushalt 2022, der derzeit im Landtag beraten wird, nicht mehr enthalten. Zuletzt konnten sich im Februar 2021 maximal 50 Studierende um ein monatliches Stipendium in Höhe von bis zu 1000 Euro bewerben. Im Gegenzug verpflichteten sich die Studierenden, nach ihrer Aus- und Weiterbildung in bestimmten Facharztgruppen für mindestens fünf Jahre in ländlichen Regionen Brandenburgs ärztlich tätig zu sein: in einer Praxis, Klinik oder im öffentlichen Gesundheitsdienst. 

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