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Brandenburgs Landesregierung setzt Lockerungen in vielen Bereichen um.

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Brandenburg lockert Corona-Regeln: Kontaktgrenze für Geimpfte soll ab Mittwoch fallen

In zwei Schritten geht Brandenburg die Lockerung der Corona-Beschränkungen an. Grundlage dafür sind die Beschlüsse von Bund und Ländern. 

Potsdam - Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können sich angesichts einer allmählich zurückgehenden Inzidenz auf Lockerungen bei den Corona-Regeln einstellen. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung plant, die Kontaktbeschränkung bei privaten Treffen für Geimpfte und Genesene aufzuheben. Am Dienstagnachmittag will Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) über die Beschlüsse des Kabinetts informieren.

Für Gaststätten, Kinos, Theater und Discos soll der Besuch ab 4. März einfacher werden, auch für den Sport sind Lockerungen geplant. Die Pflicht zur FFP2-Maske beim Einkaufen, im Kino und in öffentlichen Bussen und Bahnen bleibt noch bestehen. Das Kabinett berät am Dienstag über die neue Verordnung. Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten in der vergangenen Woche einen Stufenplan für Lockerungen beschlossen.

Neue Regeln sollen ab Mittwoch gelten

Die Kontaktbeschränkungen für private Treffen von Geimpften und Genesenen sollen in Brandenburg nach den bisherigen Plänen ab Mittwoch (23. Februar) aufgehoben werden, teilte Regierungssprecher Florian Engels am Montag auf Nachfrage mit. Bisher durften sich bis zu zehn geimpfte oder genesene Menschen treffen. Für diejenigen, die nicht geimpft sind, soll sich demnach nichts ändern - sie dürfen sich mit bis zu zwei nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Personen treffen. Für den Besuch beim Friseur sollen mit der 3G-Regel auch Tests gelten.

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In Gaststätten soll bis 3. März für Geimpfte und Genesene die Testpflicht (2G-plus-Regel) entfallen. Ab 4. März soll dort der Besuch mit negativem Test (3G) möglich sein - auch in Hotels. In Kinos und Theatern soll bis 3. März die 2G-Regel drinnen gelten - bisher ist auch 2G plus mit Test möglich. Ab 4. März ist geplant, dass dort die 3G-Regel drinnen wie draußen gilt. Diskotheken und Clubs sollen ab 4. März mit 2G plus - also für Geimpfte und Genesene mit Booster oder zusätzlichem Test - wieder öffnen können.

Sport: 3G-Regel in Innenräumen ab 4. März

Für Sportaktivitäten soll bis 3. März der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene (2G) in Innenräumen gelten, im Freien sind auch Tests (3G) möglich. Ab 4. März ist die 3G-Regel dann drinnen vorgesehen, draußen soll Sport dann auch ohne Test möglich sein. In Gedenkstätten und Tierparks soll zudem die FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben werden.

Für Demonstrationen und andere Versammlungen sollen die Obergrenze der Teilnehmerzahl und die Maskenpflicht entfallen, es soll aber weiter ein Mindestabstand gelten. Die Zeitungen „Bild“ und „B.Z.“ hatten zuvor über die geplanten Änderungen berichtet. (dpa)

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