zum Hauptinhalt

Bildung in Brandenburg: Petition gegen Schulpflicht für Fünfjährige

Mit fünf schon in die Schule? Eltern in Brandenburg fordern eine Änderung des Einschulungsstichtags. Sie fürchten eine Überforderung der Kinder.

Potsdam - Brandenburger Eltern kämpfen mit einer Onlinepetition gegen die Früheinschulung von Fünfjährigen. Die Initiatoren fordern, dass der Stichtag für die Schulpflicht in Brandenburg wieder verlegt wird. Derzeit werden alle Kinder, die bis zum 30. September ihr sechstes Lebensjahr vollenden, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Das bedeutet, dass auch Kinder in die Schule kommen können, die erst fünf Jahre alt sind oder gerade erst sechs geworden sind. 

Ähnliche Petition in Niedersachsen 

„Diese Kinder sind in der Schule oftmals schlichtweg überfordert und erleben möglicherweise unnötige schulische Misserfolge, da sie zwar eventuell schulpflichtig sind, nicht aber unbedingt auch schulreif“, heißt es in der Begründung der Petition, die sich an den Landtag und das Bildungsministerium richtet. Früher galt in Brandenburg der Stichtag 30. Juni. Dieser solle wieder eingeführt werden, fordern die Initiatoren. Bislang hat die Petition mehr als 5500 Unterstützer, davon gut 4900 in Brandenburg. Um dem Landtag und dem Ministerium für eine Stellungnahme vorgelegt zu werden, müssen mindestens 8900 Unterschriften aus Brandenburg zusammenkommen. In Niedersachsen hat eine Petition vor kurzem dafür gesorgt, dass der Stichtag vom 30. September auf den 30. Juni zurückverlegt wurde. „Wir hoffen daher, auch einen Gedankenanstoß für eine Reform in Brandenburg zu geben“, schreiben die Initiatoren.

Ministerium lehnt Änderung bislang ab 

Debatten über das Einschulungsalter gibt es immer wieder. 2015 hatte eine Initiative von Müttern aus Elbe-Elster 32 500 Unterschriften gegen eine Einschulung mit fünf Jahren gesammelt. Das Bildungsministerium hat eine Änderung des Stichtags jedoch abgelehnt. Es bestehe schließlich die Möglichkeit, ein Kind auch zurückzustellen, wenn es noch nicht schulreif sei, so die Begründung. 

Zur Startseite