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Verurteilt. Gubens Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) wurde wegen wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

© Bernd Settnik/dpa

Brandenburg: Bestechung mit dem Rasenmäher

Grundstückspflege gegen städtische Aufträge: Gubens Bürgermeister verurteilt

Guben/Cottbus - Mit diesem klaren Richterspruch hatte Klaus-Dieter Hübner ganz sicher nicht gerechnet: Zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung wurde der vom Dienst suspendierte Bürgermeister der 18 000-Einwohnerstadt Guben (Spree-Neiße) am Mittwoch verurteilt – unter anderem wegen Bestechlichkeit und Untreue.

Für das Cottbuser Landgericht stand fest, dass sich der 63-jährige FDP-Politiker mehrere Jahre lang sein großes Wochenendgrundstück durch eine Gartenbaufirma pflegen ließ. Im Gegenzug habe sich Hübner als Bürgermeister dafür eingesetzt, dass die Firma lukrative Rahmenverträge von der Stadt erhielt, begründeten die Richter ihr Urteil. „Es gibt keine Belege, dass Zahlungen geflossen sind“, gab der Vorsitzende Richter jedoch zu.

Zwischen 2005 und 2012 habe die Gartenbaufirma auf Hübners Grundstück Leistungen im Wert von mindestens 10 000 Euro erbracht, stellten die Richter fest. Für keine einzige davon habe es einen Zahlungsnachweis gegeben. Klaus-Dieter Hübner hatte die Vorwürfe in dem vor etwa einem Jahr begonnenen Korruptionsprozess stets bestritten und behauptet, das Geld sei immer bar bezahlt worden. Es gibt Zeugen, die gesehen haben, wie er bei dem Gartenbetrieb bar bezahlte, wie sein Anwalt vor dem Urteilsspruch noch gesagt hatte.

Der Richter betonte hingegen, dass es „sehr viele Unstimmigkeiten“ bei Zeugenaussagen und der Darstellung Hübners gegeben habe. Das Gericht sah auch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Hübner private Anwaltskosten über die Stadtkasse abrechnete. Hintergrund ist ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Die Summe beläuft sich auf knapp 7000 Euro. Die Stadt könne nun Ersatzansprüche erheben, sagte der Vorsitzende Richter.

Bei der Urteilsverkündung blieb Hübners Blick gesenkt – mit gleichbleibender Miene tippte er auf einem Tablet-Computer. Er sieht sich als „Opfer einer politischen Justiz“. Das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte auch den ehemaligen Chef des Gartenbaucenters wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Sollte das Urteil gegen ihn rechtskräftig werden, würde er seinen Beamtenstatus verlieren. Dies ist bei Freiheitsstrafen von zwölf Monaten und mehr der Fall – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.

Beobachter gehen aber davon aus, dass die Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, Revision einlegen wird. Hübners Anwalt kündigte an, „höchstwahrscheinlich“ Revision einzulegen. Die Frist beträgt laut Gericht eine Woche. „Dass wir mit dem Urteil nicht zufrieden sind, ist offenkundig“, sagte der Verteidiger. Er hatte in seinem Abschlussplädoyer auf Freispruch plädiert.

Das Urteil liegt etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Das Landgericht sah es anders als die Anklage nicht als erwiesen an, dass der Stadt ein erheblicher Schaden entstand, weil Hübner seinen Privatwagen in der städtischen Garage zeitweise ohne Mietvertrag parkte. Dennoch zeigte sich die Staatsanwältin zufrieden mit dem Urteil. Sie hatte in ihrem Plädoyer Hübner als einen Menschen mit „ausgeprägter Mitnahme-Mentalität“ beschrieben. Der 63-Jährige übt wegen des Prozesses derzeit sein Amt nicht aus.

Erst wenn das Urteil gegen Klaus-Dieter Hübner nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder einem weiteren Verfahren rechtskräftig wird, kann im Städtchen Guben nach dem Streit ein neuer Bürgermeister gewählt werden. Sandra Dassler (mit dpa)

nbsp;Sandra Dassler

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