zum Hauptinhalt

Brandenburg: Baustopp für Hähnchenmast bestätigt Endgültige Entscheidung voraussichtlich erst 2016

Wittstock/Dosse - Erneute Niederlage für den Investor der geplanten Hähnchenmastanlage im Wittstocker Ortsteil Groß Haßlow. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am gestrigen Freitag den einstweiligen Baustopp für die Anlage bestätigt.

Von Matthias Matern

Wittstock/Dosse - Erneute Niederlage für den Investor der geplanten Hähnchenmastanlage im Wittstocker Ortsteil Groß Haßlow. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am gestrigen Freitag den einstweiligen Baustopp für die Anlage bestätigt. Anfang Juli hatte das Verwaltungsgericht Potsdam einem entsprechenden Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) stattgegeben. Über ein endgültiges Verbot wird vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht im Hauptverfahren entschieden. Der Berliner Nabu-Anwalt Peter Kremer zeigte sich aber angesichts der Bestätigung des Baustopps optimistisch. „Die Entscheidung drückt nach meiner Ansicht eine Tendenz zu unseren Gunsten aus“, sagte Kremer den PNN. Der Nabu-Landesvorsitzende Friedhelm Schmitz-Jersch bezeichnete den Beschluss des Oberverwaltungsgericht als „erfreuliche Nachricht“.

Hinter dem Vorhaben steht der niedersächsische Geflügelfleischproduzent Franz-Josef Rothkötter, dessen Unternehmensgruppe 2010 einen Jahresumsatz von 670 Millionen Euro erwirtschaftet hat. In Groß Haßlow plant der auch als Geflügelbaron bekannte Unternehmer nach Angaben der Bürgerinitiative Wittstock contra Industriehuhn eine Mastanlage für 330 000 Hühner. Neben Umweltschäden durch den anfallenden Hühnerkot und der wachsenden Gesundheitsgefährdung durch sich ausbreitende antibiotikaresistente Keime fürchten die Gegner auch eine enorme Lärmbelästigung durch den Lkw-Verkehr. Bei einer üblichen Mortalität von zwei bis drei Prozent je Mastdurchgang müsste mit jährlich mehr als 60 000 verendeten Tieren gerechnet werden, die über die nahen Straßen abtransportiert werden müssten, heißt es.

Hintergrund für den im Juli verhängten Baustopp ist, dass die ursprüngliche Genehmigung für die Anlage aus dem Jahr 2012 im November vergangenen Jahres abgelaufen war, aber auf Antrag des Investors vom Landesumweltamt offenbar ohne Berücksichtigung eines veränderten Planungsrechts verlängert wurde. Da auf Grundlage der zugesprochenen Verlängerung aber bereits mit dem Bau begonnen wurde, hatte der Nabu vor dem Verwaltungsgericht das sofortige Einstellen der Arbeiten gefordert.

Peter Kremer zufolge könnte das Landesumweltamt nun zwar den Sofortvollzug der Verlängerung anordnen, würde damit aber das Land angreifbar für eventuelle Schadensersatzklagen machen. Denn sollte Rothkötter im Vertrauen auf die gewährte Verlängerung jetzt weiterbauen, das Vorhaben aber später im Hauptverfahren gänzlich scheitern, könnte er das Land wegen der inzwischen entstandenen Kosten verklagen. Mit einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung ist aber laut Bürgerinitiative wohl nicht vor 2016 zu rechnen. Matthias Matern

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false