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Machtbewusst. Das Bild des Militär- und Schlachtenmalers Wilhelm Camphausen zeigt Friedrich den Großen auf dem Schlachtfeld von Leuthen. Auch Gemälde dieser Art fordern dessen Nachfahren zurück. Foto: Wolfgang Pfauder/© Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

© Pfauder

Brandenburg: Auf hohem Ross

Gemälde, Kunstschätze und ein Wohnrecht: Die Nachfahren der preußischen Herrscher erheben Ansprüche auf Museumsgüter.  Nun eskaliert der Streit.

Seit mindestens fünf Jahren wird verhandelt, sondiert, unter höchster Diskretion. Nichts sollte nach außen dringen, obwohl es um Tausende zum Teil national bedeutsame Kunstwerke aus Museen in Berlin und Brandenburg geht, um kostbare Gemälde, Antiquitäten, Porzellan und Archivalien der früheren Preußenkönige. Doch nun scheint Georg Friedrich Wilhelm von Preußen, 43 Jahre, Ururenkel Kaiser Wilhelms II. und damit direkter Nachfahre der preußischen Könige, zu weit gegangen zu sein. In einem Zwölf-Seiten-Papier, das dieser Zeitung vorliegt, erhebt der heutige Chef des Hauses Hohenzollern derart umfangreiche Eigentumsansprüche an die Bundesrepublik, dass der Streit eskaliert.

Den Entwurf für den „Vertrag über eine abschließende Vermögensauseinandersetzung in der Form eines rechtsverbindlichen, außergerichtlichen Vergleiches“ hat das Haus Hohenzollern am 20. Februar 2019 über seinen Rechtsanwalt an die Bundesregierung geschickt – an die zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU).

Eine der Forderungen lautet: „Das Haus Hohenzollern erhält ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchlich zu sicherndes Wohnungsrecht ... im Schloss Cecilienhof, auf Schloss Lindstedt oder in der Villa Liegnitz.“ Alle drei Häuser befinden sich in Potsdam, wo seine Vorfahren residierten und der Prinz mit seiner Familie lebt. „Das Auswahlrecht und das Bestimmungsrecht ... zu weiteren Einzelheiten, über die die Parteien eine einvernehmliche Lösung anstreben werden, steht dem Hause Hohenzollern zu.“

Dass die Hohenzollern um Immobilien aus früherem Familienbesitz gestritten haben und streiten, war bereits bekannt. Erst vor ein paar Wochen hat das Landgericht Koblenz eine Klage von Georg Friedrich Prinz von Preußen abgeschmettert, der Burg Rheinfels zurückerhalten wollte, einst ein Sitz der Hohenzollern. Bekannt ist auch, dass die Hohenzollern versuchen, vom Land Brandenburg eine Entschädigung von mindestens 1,2 Millionen Euro für Schlösser aus enteignetem, früherem Familienbesitz wie Schloss Rheinsberg oder das Potsdamer Marmorpalais einzuklagen. Das Land hatte das abgelehnt, begründet mit NS-Verstrickungen des damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm. Dieses Verfahren liegt beim Potsdamer Verwaltungsgericht. Und zwar auf Eis. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, es vorerst ruhen zu lassen.

Wegen der viel umfassenderen Verhandlungen um Kunstwerke.

Eine Rückgabe von Kunstwerken aus öffentlichen Museen an die Hohenzollern? Dass darüber überhaupt verhandelt wird, hat mit der Geschichte der Hohenzollern zu tun, des wichtigsten deutschen Adelsgeschlechts, die eng mit der deutschen Geschichte verwoben ist. Seit 1415 hatte die Dynastie zunächst das Kurfürstentum Brandenburg, ab 1701 das Königreich Preußen, ab 1871 das deutsche Kaiserreich regiert, ehe Kaiser Wilhelm II. am 9. November 1918 abdanken musste. Schon damals gab es Streit um das frühere Vermögen der Krone, um die sogenannte „Fürstenenteignung“, die nach jahrelangen Verhandlungen mit einem Vergleich endete. Rechtskraft bekam der mit dem „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ vom 29.10.1926: Der Staat Preußen behielt 75 Schlösser, die Hohenzollern bekamen 39 Schlösser zurück, samt Inventar, etwa in Potsdam das Schloss Babelsberg  – oder in Berlin das Niederländische Palais.

Das Schloss Monbijou in war seit 1877 ein Hohenzollern-Museum, blieb es nach 1926 auch weiter, nun vom Staat finanziert und verwaltet. Es gehörte nun dem Staat, seine Beständen aber blieben Eigentum der Hohenzollern. Auch das ist ein Hintergrund für die aktuellen Auseinandersetzungen. Denn frühere Bestände des Schlosses Monbijou, das im Zweiten Weltkrieg beschädigt und auf Order des SED-Magistrats Ende der 1950er-Jahre abgerissen wurde, befinden sich heute in öffentlichen Museen.

Mit der Bodenreform nach 1945 war unter sowjetischer Militäradministration und der DDR im Osten Deutschlands die nächste Enteignung der Hohenzollern gefolgt, die auch mit der friedlichen Revolution und der deutschen Einheit 1989/1990 nicht angetastet wurde. Prinz Louis Ferdinand, damals Chef des Hauses Hohenzollern, hatte zwar gleich 1990 Rückgabeansprüche auf frühere Schlösser angemeldet. Aber das scheiterte vor Gerichten, wie es damals hieß, an der klaren Rechtslage.

Bei Mobilien, also Kunstwerken, früherem Interieur und Archivalien der Hohenzollern, ist die Lage juristisch komplizierter, sonst würde gar nicht erst verhandelt. Einfach ist es noch bei Exponaten der aktuellen Hohenzollern-Ausstellung im Schloss Charlottenburg, die eindeutig im Privatbesitz und als Leihgaben ausgewiesen sind: „Eigentum SKH Georg Prinz von Preußen“, ja SKH, „Seiner Königlichen Hoheit“, steht unter den Exponaten wie „Reichsschwert“, „Reichszepter“ und „Königskrone“.

Aber da hört die Rechtssicherheit dann auch auf. Wem gehört was? Gibt es möglicherweise Ansprüche, die gerechtfertigt sind?

Beide Seiten versuchen daher seit geraumer Zeit, einen Kompromiss auszuloten, der ähnlich dem Gesetz von 1926 und diesmal ein für alle Mal die Eigentumsverhältnisse regelt. Auf der einen Seite sitzen der Bund, vertreten durch Monika Grütters, die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Institutionen, die das Preußenerbe in ihrer Obhut haben: die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und das Deutsche Historische Museum.

Es ist ein Poker, bei dem es um Millionenwerte geht.

Die Institutionen sind zu Zugeständnissen bereit, auch zur Herausgabe von bestimmten Werken. Das geht zum Beispiel aus der gemeinsamen internen Stellungnahme der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und dem Deutschen Historischen Museum vom 21. September 2017 „mit Vorschlag für die Fortführung der Verhandlungen“ hervor. Erstellt wurde sie damals für eine „interne Vorbesprechung bei BKM“, also der Bundeskulturbeauftragen, und dafür: „Nächster Termin auf Chefebene mit Haus HZ am 16.11.2017 im Bundeskanzleramt.“ Nach diesem Neun-Seiten-Vermerk hatten die drei Institutionen die strittigen Kunstwerke zuvor in sogenannte ABC-Listen eingeteilt, wohinter sich verbirgt, welche für sie unverzichtbar (A), wichtig (B) und welche verzichtbar (C) wären, also „im Falle einer Gesamteinigung“ an die Hohenzollern abgegeben werden könnten. Diese C-Liste war demnach schon zwei Jahre vorher am 17. Februar 2015 an die Hohenzollern übergeben worden.

Es folgten Spannungen. Im August 2015 intervenierte der Anwalt des Prinzen wegen der geplanten Hohenzollern-Ausstellung im Schloss Charlottenburg, beschwerte sich zum einen über nicht korrekte Ausweisung von Leihgaben in einem Katalog, aber auch, dass das Ansehen des Hauses beschädigt werde. Denn auch darum geht es dem Prinzen: um das Bild seiner Vorfahren. Das Haus Hohenzollern kündigte dann sogar am 24.9.2015 alle Leihverhältnisse mit der Stiftung. Eine Erneuerung der Leihverträge gehört ebenfalls zur aktuellen Verhandlungsmasse.

Den Abzug allein der bisherigen Leihgaben könnte die Schlösserstiftung, wie es intern eingeschätzt wurde, verschmerzen. Zitat: „Die Rückgabe der in diesen Verträgen enthaltenen 87 Kunstwerke … würden die preußischen Schlösser zwar außerordentlich bedauern, jedoch würde sie keines der von der SPSG betriebenen Museumsschlösser in seiner Existenz in Frage stellen.“

Die Bundeskulturbeauftragte hatte danach einen Mediator eingesetzt, einen bestens vernetzten, mit guten Drähten zum Adel: Berlins früherer Senatskanzleichef André Schmitz (SPD) bemühte sich um Vermittlung. Sein Auftrag war demnach auch, „eine Lösung zu den gekündigten Leihverträgen und für die Beteiligung des Hauses HZ an der Errichtung eines neuen HM zu erarbeiten“. Also an einem neuen Hohenzollernmuseum. Nach Gesprächen mit der „Generalverwaltung des vormals regierenden Königshauses“, so der offizielle Titel, schickte Schmitz im Juli 2016 einen internen Besprechungsvermerk an die Gegenseite, in dem die Sichtweise und die Bedingungen des Hauses Hohenzollern für eine außergerichtliche Einigung im Vermögensstreit formuliert waren.

Doch es zeigte sich, dass die Positionen im Grunde unüberbrückbar waren, schon damals. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und das Deutsche Historische Museum bewerteten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme für den Bund die von Schmitz übermittelten Hohenzollern-Forderungen weitgehend als überzogen und inakzeptabel. Demnach hatte das Haus Hohenzollern damals etwa vorgeschlagen, für die Werke aus dem einstigen Hohenzollernmuseum in Berlin – es geht um 3000 Positionen, die heute auf Museen verteilt sind – eine Wertermittlung durchzuführen und dann alles zur Hälfte zwischen beiden Seiten aufzuteilen. Die Stiftungen dazu: „Das Haus HZ fordert erstmals auch eine Bewertung der Bestände nicht nach Bedeutung für das öffentliche Interesse, sondern nach Marktwert“. Und: „Ganz abgesehen davon, dass die Teilung nach einem Handelswert die Aussage des Prinzen karikiert, dass ihm die Erinnerung an die kulturhistorischen Leistungen seiner Vorfahren wichtig sei, ist eine Bewertung eines so umfangreichen Bestandes eine Aufgabe, die erhebliche Kosten mit sich bringt und mehrere Jahre dauern würde. Wertfestlegungen würden zudem zu einer neuen Quelle von Streit führen, da der Kunstmarkt heute kaum noch eine Geradlinigkeit in der Preisbildung hat.“ Als Beleg führten die Fachleute damals ein Porträt des preußischen Hofmalers Antoine Pesne an, einen damaligen Restitutionsfall, bei dem die Stiftung mit Erben verhandelte. „Als Basis zur Einigung mit den Erben wurden im April 2017 Preisgutachten von vier international tätigen, großen Aktionshäusern eingeholt, deren Schätzungen 7000, 60 000, 80 000 und 140 000 Euro lauteten.“

Und wie bei den Beständen des einstigen Hohenzollernmuseums schlug das Haus Hohenzollern nach dem Schmitz-Papier das Fifty-fifty-Modell auch für das sogenannte Ostvermögen der Hohenzollern vor: Es handelt sich um Kunstwerke aus dem früheren Niederländischen Palais oder auch Schloss Rheinsberg, die in Privatbesitz geblieben waren. Um 3919 Werke, 156 in Berlin und 3763 in Brandenburg, wie es im Stiftungsvermerk heißt. Die Institutionen warnten vor solch einem Vergleich mit dem Haus Hohenzollern, der „einseitig zu Lasten der öffentlichen Hand erfolgen würde“. Eine derartige Einigung würde bedeuten: „Der Staat verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Haus HZ und erhält dafür die Hälfte aller sich derzeit im Besitz öffentlicher Institutionen befindlicher Werke des ehemaligen Hohenzollernmuseums sowie der sogenannten Ostsammlung. Er errichtet für das Haus Hohenzollern unter dessen Mitwirkung ein neues Hohenzollernmuseum im Theaterbau von Schloss Charlottenburg und betreibt es“, heißt es. „Das ist keine Lösung auf Augenhöhe und negiert sowohl die rechtliche Situation als auch die Leistungen der Fachinstitutionen, weshalb der Vorschlag nicht im Interesse der Öffentlichkeit sein kann.“ Und zwar auch nicht, weil das Haus Hohenzollern „in Charlottenburg auf Kosten des Bundes ein dynastisches Museum errichten und jegliche Änderung von ihm genehmigt haben will“. So weit der Stand im Jahr 2017.

Fast zwei Jahre später, am 20. Februar dieses Jahres, ging die offizielle Verhandlungsposition des Hauses Hohenzollern beim Bund, den Ländern und den Stiftungen ein, übersandt vom Berliner Anwalt Eckart Putzier. Es war die Antwort auf den abgestimmten gemeinsamen Entwurf des Bundes, der Länder und der Stiftungen für einen Vergleich vom Dezember, auf Listen, die die Abgabe von einigen Hundert Stücken aus Museen vorsah, allerdings meist jüngeren Datums, aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert. Die Hohenzollern-Fassung geht weit darüber hinaus. Im Word-Dokument dominiert der knallrote Änderungsmodus. In diesem Entwurf für den „Vertrag über eine abschließende Vermögensauseinandersetzung in der Form eines rechtsverbindlichen Vergleiches“ findet sich nicht nur die Forderung nach einem unentgeltlichen Dauerwohnrecht im Schloss Cecilienhof, Schloss Lindstedt oder der Villa Liegnitz, sondern gleich noch „ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchlich zu sicherndes Mitbenutzungsrecht ... auf (noch zu vereinbarendes Grundstück, Schloss o.ä.)“. Und zwar „für selbst zu veranstaltende private oder öffentliche oder gesellschaftliche Anlässe als Veranstaltungsort“.

Das alles steht im komplett neu eingefügten §10. Ziel des Hauses ist ein „Hohenzollern-Museum“, ähnlich wie einst im Schloss Monbijou, das nur die öffentliche Hand betreiben und finanzieren soll. Allerdings reklamieren die Hohenzollern zugleich inhaltlichen Einfluss, nämlich eine „angemessene institutionalisierte Mitwirkung“ bei den Einrichtungen der öffentlichen Hand, die Dauerleihgaben des Hauses erhalten. Zitat: „Insoweit ist die öffentliche Hand mindestens und insbesondere verpflichtet, zum einen das Haus Hohenzollern jederzeit so rechtzeitig vorab über alle beabsichtigten eigenen und etwa mit Dritten vereinbarten Ausstellungs-, Publikations- und sonstigen Maßnahmen bezüglich der Dauerleihgaben zu unterrichten, dass dem Haus Hohenzollern eine Mitsprache und Einbringung eigener Vorstellungen ermöglicht wird.“ Außerdem soll sich die öffentliche Hand verpflichten, das Haus Hohenzollern, wenn es um Leihgaben geht, zu Sitzungen der Organe und Gremien einzuladen „und Rederecht zu gewähren“.

Aber vor allem geht es um Kunst, um Werke von kaum schätzbarem Wert. So verlangt das Haus Hohenzollern Teile des früheren Hausarchivs der Könige, ebenso Teile der früheren Hausbibliothek.

Bei dieser handelt es sich um die Bibliothek der preußischen Monarchen, die insgesamt 19 500 Werke im Bestand hat, darunter die Aquarellsammlung der preußischen Könige. Die Stiftungen hatten schon 2017 in ihrem Vermerk gewarnt: „Die Teile der Hausbibliothek in der SPSG (z.B. die Aquarellsammlung) sind von allergrößter Bedeutung für die Graphische Sammlung und bilden einen Bestand von höchster nationaler Bedeutung. Eine Teilung dieser von Mitgliedern des preußischen Königshauses angelegten Teilsammlungen würde jedem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen.“ Außerdem fordert das Haus Hohenzollern „die ca. 1000 Briefe der vormaligen deutschen Kaiserin Auguste Victoria“, die voriges Jahr bei Sanierungsarbeiten im Neuen Palais entdeckt worden waren, an das Haus Hohenzollern zu übergeben: „Es handelt sich um zwei hölzerne Transportkisten, eine Lederschatulle und eine Dokumentenmappe, die teils geöffnete und teils noch versiegelte Korrespondenzen bzw. Briefsammlungen und Notizen von Auguste Victoria enthalten.“

Wie dramatisch die Forderungen sind, belegt auch ein Brandenburger Regierungsvermerk vom 10. Mai 2019, der allein in Bezug auf Gemälde aus dem einstigen Hohenzollern-Museum im heutigen Bestand der Preußischen Schlösserstiftung formuliert: Nach dem Angebot der öffentlichen Hand sollen das Haus Hohenzollern 10 der insgesamt 266 Gemälde erhalten. „Die in der Stellungnahme von HZ in den Anlagen vorgenommene Zuteilung geht dagegen von rund 45 v. H. aus (119 von 266).“ 119 Gemälde. 45 Prozent statt vier Prozent.

Um was für Werte es geht, zeigte sich 2017 exemplarisch bei einer Versteigerung des Auktionshauses Sotheby in London, auf der Georg Friedrich Prinz von Preußen Stücke aus dem Familienbesitz für 6,4 Millionen Euro hatte versteigern lassen. Darunter war auch ein vergoldeter Trinkbecher, der Friedrich I. gehörte und für 2,6 Millionen Euro den Besitzer wechselte. Die öffentliche Hand war über den Stil des Hauses Hohenzollern nicht amüsiert, wie in einem Protokoll-Vermerk zu einer damaligen Besprechung bei der Bundeskulturbeauftragten am 29.6.2017 mit Vertretern Berlins, Brandenburgs und der drei Kultureinrichtungen zu lesen ist. „Von einer Eintragung dieser Gegenstände in die Kulturschutzliste habe man aufgrund der mit dem Prinzen laufenden Verhandlungen abgesehen“, wird darin der Grütters-Vertreter zitiert, was dem Prinzen auch bekannt gewesen sei. Öffentlich bedauerte damals ein Sprecher von Grütters, dass das Haus Hohenzollern national bedeutsame Kunstwerke im Ausland versteigerte, ohne sie vorher den Stiftungen zum Kauf anzubieten. Die Vergleichsverhandlungen mit dem Prinzen wurden dennoch fortgesetzt, ganz so, als wäre nichts geschehen.

Diesmal dürfte das anders sein.

Für die Institutionen, den Bund und die Länder sind offenkundig Schmerzgrenzen überschritten. Am 10. Mai haben die Beteiligten bei einem Chefgespräch im Kanzleramt beraten, wie man mit dem Vertragsentwurf der Hohenzollern umgehen soll. Einem Protokoll der Sitzung zufolge ist man sich am Tisch weitgehend einig, dass die Forderungen nicht annehmbar sind, man durch einen Zivilrechtsexperten einen Musterprozess prüfen lassen will. Die Preußische Schlösserstiftung, deren neuer Generaldirektor Christoph Martin Vogtherr teilnahm, sagte laut Protokoll, seine Stiftung gehe davon aus, „dass mit der Maximalforderung von HZ eine Einigung in weiter Ferne liegt. Die bisher auf den Listen festgelegten Konvolute werden auseinandergerissen.“ Wichtige Werke seien darunter und: Nicht akzeptabel seien Mitspracherechte der Familie bei der Geschichtsschreibung sowie ein Wohnrecht in einem der früheren Häuser. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz urteilte, die Hohenzollern forderten „qualitativ hochwertige Gegenstände, um sie entsprechend vermarkten zu können“. Und auch das Deutsche Historische Museum tut sich laut Protokoll schwer: „Von den 186 Objekten des Hauses hätte man 14 angeboten, HZ verlange dagegen 144 Objekte.“ Eine Einigung sei folglich sehr schwierig.

Der Vertreter der Bundeskulturbeauftragten macht den Vorschlag, das Schloss Charlottenburg „als zweites Monbijou in ein Hohenzollernmuseum“ zu verwandeln, „ohne dass die Eigentumsfrage geklärt werden müsse“. Und: „Ebenso könne man eine Überlegung dahingehend anstellen, ob eine finanzielle Abfindung – wie in Weimar – möglich sei.“ Doch dieser Ansatz fand keine Unterstützung: „Die Vorschläge zu ,Schloss Charlottenburg‘ und ,finanzieller Ausgleich‘ wurden nicht aufgegriffen“, heißt es im Protokoll. Nach PNN-Informationen haben Berlin und Brandenburg Zahlungen strikt ausgeschlossen.

Und Georg Friedrich Prinz von Preußen? Auf eine Anfrage dieser Zeitung an ihn, auf welcher Grundlage das Haus Hohenzollern welche Kunst- und Sammlungsgegenstände beansprucht, welche Pläne es damit hat und wie es den Stand der Verhandlungen bewertet, hat sich jüngst der Berliner Anwalt Markus Hennig gemeldet. Er ist neuerdings mit Presseangelegenheiten des Hauses Hohenzollern betraut. „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns dazu nicht äußern können“, sagt Hennig. „Ich kann lediglich bestätigen, dass die Gespräche gut laufen.“

In der abgestimmten Ablehnung, die Georg Friedrich Prinz von Preußen am 13. Juni 2019 vom Bund übermittelt worden ist, liest sich das anders. Absender ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Zum Vertragsentwurf der Hohenzollern heißt es darin: „Im Ergebnis dieser eingehenden Beratungen und Prüfungen muss ich Ihnen aber leider mitteilen, dass wir – die Vertreter Berlins, Brandenburgs und des Bundes sowie der drei Kultureinrichtungen – übereinstimmend in den von Ihnen übersandten Unterlagen keine hinreichend geeignete Grundlage für erfolgversprechende Verhandlungen sehen.“ Allerdings wird dem Prinzen im Brief vorgeschlagen, dass es „aufgrund der konstruktiven Atmosphäre unserer bisherigen Gespräche“ am 24. Juli noch eine Verhandlungsrunde aller Beteiligten geben sollte, „um zu beraten, ob es noch einen Lösungsweg in dieser Angelegenheit gibt.“

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