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Brandenburg: Abgeschobene Verantwortung

Hätte der Mord an Susanne Fontaine im Berliner Tiergarten verhindert werden können?

Berlin - Abschieben oder nicht abschieben? Emotional und laut wie selten diskutierte der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag das Thema. Und zwar nicht allgemein, sondern am Fall des mutmaßlichen Mörders vom Tiergarten, Ilyas A. Kein Mord hat in diesem Jahr in Berlin so viel Aufsehen erregt wie der an Susanne Fontaine. Die Kunsthistorikerin war Anfang September auf dem Verbindungsweg vom Schleusenkrug zum Bahnhof Zoo auf dem Heimweg überfallen, beraubt und getötet worden. Wenig später wurde in Polen der 18 Jahre alte Tschetschene Ilyas A. unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Er sitzt mittlerweile in Berlin in Untersuchungshaft.

Knapp drei Monate nach der Tat setzten alle Parteien, die Regierungskoalition und natürlich die Opposition, den „Umgang mit ausreisepflichtigen Straftätern am Beispiel des Tiergartenmordes“ auf die Tagesordnung. Denn Ilyas A. hatte in Berlin vor dem Mord bereits eineinhalb Jahre in Haft gesessen und sollte abgeschoben werden. Dies geschah aber nicht.

Zusammengefasst lässt sich die Sitzung vom Montag so zusammenfassen: Die Opposition aus CDU, AfD und FDP wirft dem Senat Versagen vor. Innensenator Andreas Geisel (SPD) wirft vor allem der CDU vor, den „Rechtsstaat infrage zu stellen“. Eine Abschiebung des 18-Jährigen sei rechtlich nicht möglich gewesen. Nach Angaben des Innensenators gab es dafür vor allem drei Gründe, die der „Sachverhaltsdarstellung Ilyas A.“ zu entnehmen sind, die Geisel am Montag vorlegte. Zunächst war A. minderjährig, dann wussten die Behörden nicht, wo er ist. Und nach einer Festnahme hätte er nicht abgeschoben werden können, weil es keinen Haftplatz gab.

Im Einzelnen geschah dies: Im November 2012 reiste A. als Kind mit seinen Eltern nach Deutschland ein, stellte hier einen Asylantrag. 14 Monate später wurde die Familie nach Polen zurück abgeschoben, das ist EU-Recht. 2014 reist Ilyas A. alleine illegal wieder ein, es wird eine neue Überstellung nach Polen angeordnet. Nach mehreren äußerst brutalen Raubüberfällen an Senioren sitzt A. von Juli 2015 bis Dezember 2016 in Haft. Er hatte sich drei Frauen im Alter von 75, 87 und 98 Jahren ausgesucht, weil er keine Gegenwehr befürchten musste. So sagt er es im Prozess. Die Taten geschahen innerhalb weniger Tage Ende Juni. Anfang November 2016, gegen Ende der Haftzeit also, wird eine Ausweisungsverfügung nach Russland erlassen. Tschetschenien ist Teil der Russischen Föderation. Diese scheitert, da Russland „nicht die kindgerechte Inobhutnahme“ gewährleistet. Freiwillig verlässt Ilyas A. Berlin und Deutschland nicht. Im August wird A. volljährig, nun braucht es keine Zusicherung der „kindgerechten Inobhutnahme“ mehr. Aber die Polizei braucht eine Meldeanschrift, und die gibt es nicht. Er erscheint zwar ab und zu bei Behörden. Er erklärt, dass er auf der Straße lebe und im Park schlafe. Nach Geisels Angaben sagte er weiter, „selbst wenn er zehn Mal nach Polen oder Russland abgeschoben würde, käme er zurück“. Am 4. September 2017 legt A. eine Meldeanschrift in einem Flüchtlingsheim vor. Einen Tag später, am 5. September, begeht er der Staatsanwaltschaft zufolge den Mord an Susanne Fontaine. „Es ist das Drama an diesem Fall“, sagt Geisel, „dass die Meldeadresse erst einen Tag vor dem Fall bekannt wurde.“

CDU-Politiker Burkard Dregger betonte, dass man A. auch drei Monate vor dem 18. Geburtstag in Abschiebehaft hätte nehmen können. Dreggers Vorwurf: Der Senat habe in diesem Fall nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft. Geisels Antwort ist deutlich: „Die Behauptung ist schlicht falsch.“ J. Hasselmann

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