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Dem Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker werden Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

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Prozess gegen Arafat Abou Chaker: Zeuge verweigert Aussage – Richter verhängt Ordnungsgeld gegen Bushidos DJ

Im Prozess gegen den ehemaligen Manager von Bushido verweigerte ein Zeuge am Mittwoch die Aussage. Er wolle sich nicht selber belasten.

Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido hat das Berliner Landgericht ein Ordnungsgeld gegen einen Zeugen ausgesprochen. Der 41-Jährige habe auf mehrere Fragen unbegründet eine Aussage verweigert, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Mrosk am Mittwoch. Gegen den Berliner DJ ergingen 800 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise acht Tage Ordnungshaft. Der Anwalt des Zeugen kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an. 

Der DJ war am 65. Verhandlungstag gegen Arafat A.-Ch., einen Berliner Clanchef, und drei seiner Brüder mit einem Zeugenbeistand erschienen. Der Anwalt des 41-Jährigen erklärte, sein Mandant mache von seinem Schweigerecht Gebrauch, um sich nicht der Gefahr einer Selbstbelastung auszusetzen.

Hintergrund seien Ermittlungen gegen den Clanchef wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit angeblichen Schwarzgeldzahlungen bei Clubshows und Konzerten. Über Jahre hinweg hätten Arafat A.-Ch., Bushido und sein Mandant solche Veranstaltungen bestritten. 

Im dem Prozess geht es um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung. Nach Darstellung des Rappers sollen sein langjähriger Manager Arafat A.-Ch. und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben.  

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Der DJ im Zeugenstand hat aus Sicht des Landgerichts nur zum Teil ein Schweigerecht. Dies treffe zu, wenn ein Zusammenhang zum Steuerstrafverfahren zu erkennen sei, so Richter Mrosk. Der Zeuge habe jedoch unberechtigt bei mehreren Fragen geschwiegen - etwa auf die Frage des Gerichts, ob ihm Bushido etwas über Vorfälle am 18. Januar 2018 berichtet habe. Eine Entscheidung über einen weitergehenden Antrag der Oberstaatsanwältin auf vier Monate Ordnungshaft gegen den Zeugen stellten die Richter zunächst zurück. 

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Mit einer Beschwerde geht der Streit an das Berliner Kammergericht. Der Anwalt des 41-Jährigen erklärte, sein Mandant werde sich einer Entscheidung des Beschwerdegerichts beugen. Der Prozess wird am 28. März fortgesetzt. (dpa)

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