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Berlin: Wenn Kinder vor Gericht aussagen Beratungsstellen fordern mehr Schutz für minderjährige Zeugen

Ein Zeugenauftritt vor Gericht ist selbst für viele Erwachsene aufregend. Was erst muss ein Kind empfinden, wenn es vor Gericht als Zeuge und Opfer einer Sexualstraftat Auskunft darüber geben soll, was ihm angetan wurde?

Ein Zeugenauftritt vor Gericht ist selbst für viele Erwachsene aufregend. Was erst muss ein Kind empfinden, wenn es vor Gericht als Zeuge und Opfer einer Sexualstraftat Auskunft darüber geben soll, was ihm angetan wurde? Es muss Erwachsenen antworten, die ihm unbekannt sind, dunkle Roben tragen und meist höher sitzen als das Kind. Vor allem wird es dem Täter begegnen, was eine besondere Belastung darstellt. Aus diesem Grund fordern Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Kinder, wie „Wildwasser“ oder „Kinder im Zentrum“, eine professionelle Betreuung der Kinder bei Gerichtsverhandlungen.

Dabei sollen die Kinder schon vor der Verhandlung dem Alter entsprechend erfahren, „was sie bei Gericht erwartet, wer die einzelnen Prozessbeteiligten sind, wem sie antworten müssen oder ob sie auch eine Antwort verweigern dürfen“, sagt Sigrid Richter-Unger von „Kind im Zentrum“. Vielleicht könnten sie auch gemeinsam mit der Betreuerin den Richter oder die Richterin kennen lernen. Außerdem sollen die Kinder die gesamte Zeit über einen Beistand an ihrer Seite haben, der gemeinsam mit ihnen die Wartezeiten überbrückt und auch dafür sorgt, dass eine Begegnung mit dem Täter auf dem Gerichtsflur vermieden wird. Denn die Mutter beispielsweise darf nicht bei ihrem Kind im Gerichtssaal sitzen, wenn sie selbst als Zeugin aussagen muss. Die Beraterinnen, die mit den Kindern sonst zu tun haben, können das ebenfalls nicht leisten. Sie werden oft selber während des Prozesses gehört.

Justizsenatorin Karin Schubert hat den Beratungsstellen Unterstützung zugesagt. Zunächst will sie sich bei ihren Senatskollegen für dieses Vorhaben einsetzen und Kontakt nach Schleswig-Holstein suchen, wo in allen fünf Gerichtsbezirken Kinder bei Gerichtsverfahren betreut werden. Zuerst lief das in einem Modellversuch des Frauenministeriums und der Universität Kiel, inzwischen wird es regulär von der Justiz praktiziert. Auch in der Justizministerkonferenz will Schubert ausloten, was auf Bundesratsebene machbar sein könnte. Ein Problem aber sieht Schubert auch: die Finanzen. Gleichwohl könne man argumentieren, dass ein gut auf den Gerichtsprozess vorbereitetes Kind als Zeuge ein Verfahren vereinfachen und dadurch verkürzen kann.

Die Beratungsstellen von „Wildwasser“ sind unter den Telefonnummern 786 50 17 und 282 44 27 zu erreichen, „Kind im Zentrum“ unter 282 80 77 und 324 70 90.

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