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Josef S. zu Beginn des Prozesses im Oktober - er bestreitet, überhaupt im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein.

© REUTERS/Annegret Hilse

Mutmaßlicher KZ-Wachmann: Verteidigung fordert Freispruch für 101-Jährigen im Sachsenhausen-Prozess

Josef S. soll als Wachmann im KZ Sachsenhausen für tausendfachen Mord mitverantwortlich gewesen sein. Sein Verteidiger sagt: Es gab keinen konkreten Nachweis.

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.

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Dem 101-jährigen Josef S. hätten im Prozess keine konkreten Taten der Beihilfe zum Mord an Tausenden Lagerhäftlingen nachgewiesen werden können, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp am Montag in seinem Plädoyer. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reiche eine allgemeine Tätigkeit im Wachdienst des KZ für eine Verurteilung aber nicht aus. Der Angeklagte beteuerte in seinem Schlusswort vor dem für Dienstag erwarteten Urteil erneut seine Unschuld.

S. ist vor dem Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Lagerhäftlingen angeklagt. Der Prozess wird aus organisatorischen Gründen am Wohnort des hochbetagten Angeklagten in Brandenburg/Havel geführt.

Der 101-Jährige hat in dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Prozess bislang bestritten, dass er in dem KZ überhaupt tätig war und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit von 1942 bis Anfang 1945 als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklage-Vertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. (dpa)

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