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Saudi-Arabien, Mekka.

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Tagesspiegel Plus

Urteil des Landessozialgerichts: Berliner Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilgerreise auf Bürgergeld anrechnen

Eine Berliner Familie hatte eine Summe von rund 65.000 Euro nicht dem Jobcenter gemeldet. Das Geld war angeblich für eine Reise nach Mekka gedacht, Belege wurden jedoch nicht vorgelegt.

Laut einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg darf das Jobcenter ein teures Geldgeschenk auf das Bürgergeld anrechnen. Laut Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag ging es in dem konkreten Fall um 65.250 Euro, die drei Berliner Leistungsempfänger laut ihrer Darstellung 2018 von ihrer Nachbarin erhalten hatten, um eine Pilgerreise nach Mekka machen zu können.

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