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Bitte ganz vorsichtig: Ein Schulkind beim Antigen-Schnelltest in der Schule (Mai 2021).

© imago images/Laci Perenyi

Neue Regelung für Berliner Schulen: Testung ersetzt Quarantäne nach Kontakt mit Infiziertem

Schüler mit positivem Schnelltest kommen in Isolation. Die Quarantäne für Kontaktpersonen aber wird ab Montag abgeschafft, wenn der Test in der Schule stattfand.

Kontaktpersonen von Infizierten kommen ab Montag, also dem Ende der Berliner Winterferien, nicht mehr in Quarantäne, wenn die Infektion bei der Testung an einer Schule festgestellt wurde. Das teilte die Senatsverwaltung für Bildung am Freitag mit Hinweis auf eine Übereinkunft mit der Gesundheitsverwaltung und dem Hygienebeirat mit.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme kommt aber eine tägliche Testung hinzu, die ansonsten nur dreimal wöchentlich stattfinden muss („Test-to-stay“). Eltern und Beschäftigte haben nicht die Wahl zwischen Quarantäne und täglicher Testung, vielmehr scheidet die Quarantäne als Option aus.

Schulen werden daher von der Aufgabe der Kontaktverfolgung befreit: Da es keine Quarantäne gibt, muss auch nicht festgestellt werden, wer als Kontaktperson eingestuft werden muss. Neu ist zudem, dass für positiv Getestete keine weitere Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest erfolgt. Die positiv getesteten Schüler erhalten nur einen Vordruck zur Bestätigung der Isolierung.

Kontaktpersonen werden auch nicht mehr dem Gesundheitsamt benannt. Das ändert sich nur, wenn die Kontaktpersonen selbst Symptome zeigen und positiv getestet werden.

Schulleiter: Warum gilt Quarantäne weiterhin bei privaten Tests?

In einem Brief an die Schulen vom Freitag, der dem Tagesspiegel vorliegt, schreibt die Bildungsbehörde, die Entscheidung für die „Test to stay“-Methode sei „auf Grundlage einer Empfehlung des Robert Koch-Instituts“ gefallen.

[Lesen Sie mehr bei Tagesspiegel Plus: Testen, um zu bleiben: So geht es nach den Ferien in Berlins Kitas und Schulen weiter]

Diese Auskunft stellte der Landeselternausschuss am Freitagabend infrage. Eine solche Empfehlung sei ihm nicht bekannt, sagte der Ausschussvorsitzende Norman Heise dem Tagesspiegel. Die Vorsitzenden der Vereinigungen der Sekundarschul- und Gymnasialleitervereinigungen, Sven Zimmerschied und Arnd Niedermöller, begrüßten die „Klarstellung“, dass die Schulen keine Kontaktverfolgung mehr betreiben müssen.

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Zimmerschied wundert sich allerdings darüber, dass die Quarantänepflicht weiterhin gilt, wenn Infektionen im privaten Bereich festgestellt werden. Das sei ja widersprüchlich. Niedermöller sagte, es fühle sich „komisch“ an, wenn alle Kontaktpersonen in der Schule bleiben. Ob diese Strategie aufgehe, müsse sich noch zeigen.

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„Für uns kam das nicht überraschend“, hieß es am Abend seitens der Vereinigung der Berufsschulleitungen. „Sehr viele Schulen verfahren so ähnlich schon länger mit sehr guten Ergebnissen“, betonte der Vorsitzende Ronald Rahmig. Er halte das für eine „in der Breite pragmatische Lösung, die bei Problemen immer noch leicht verschärft werden kann“.

Gunilla Neukirchen von der GEW-Schulleitervereinigung nahm auch zu zwei anderen Punkten Stellung: "Was mich noch nicht überzeugt, ist warum es notwendig erschien, die Präsenzpflicht für alle, nicht nur für Risikopatientinnen aufzuheben", äußerte sie am Freitag. Zudem verstehe, sie nicht, warum der Schülerausweis als Testnachweis auch bei den Schülerinnen und Schüler ausreiche, die aufgrund der Aufhebung der Präsenzpflicht nicht in die Schule gehen, sich somit auch nicht testen.

Die „Test-to-stay“-Methode, also der Verzicht auf Quarantäne, gilt ab Montag ebenfalls an Kitas. Dies hatte die Senatsverwaltung bereits am Mittwoch bekanntgegeben.

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