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Jede Art von positivem Test verpflichtend zunächst zur Quarantäne.

© Sebastian Gollnow/dpa

Senat verlängert Corona-Regeln: Isolationspflicht bleibt in Berlin bis Mitte Dezember bestehen

Andere Bundesländer wollen die Regeln für Corona-Infizierte lockern. Berlin bleibt vorerst bei den bestehenden Regeln für die Isolationspflicht.

Die Isolationspflicht für mit dem Coronavirus infizierte Personen bleibt in Berlin vorerst bis Mitte Dezember bestehen.

Der Berliner Senat verlängerte bei seiner Sitzung am Dienstag die aktuelle Coronaverordnung des Landes bis zum 21. Dezember. Damit gilt auch die dort enthaltene Isolationspflicht weiterhin.

Nachdem die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein am vergangenen Freitag ein Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte angekündigt hatten, hatte Berlin eine Aufhebung der Regel nicht mehr ausgeschlossen.

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Es gebe „gute Argumente dafür, dass infizierte Menschen ohne Symptome nicht zwangsläufig in die Isolation gehen müssen“, hatte ein Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung erklärt.

Jedoch wünsche man sich in dieser Frage „ein abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer für einen gemeinsamen Weg zu einer Lockerung der Isolationspflicht“, hieß es weiter.

Eine Diskussion darüber, ob auch Berlin die Pflicht zur Isolierung kurzfristig aufheben sollte, habe es im Senat nicht gegeben, erklärte Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) im Anschluss an die Senatssitzung.

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