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Eine Statue der Justitia. (Symbolfoto)

© dpa/David-Wolfgang Ebener

Schwager im Streit um Kinder erschossen: Berliner Gericht verurteilt 33-Jährigen zu lebenslanger Haft

Vom Schwager getötet: Nach dem Tod seiner Frau wollte ein Witwer die Kinder zu sich holen. Der Bruder der Verstorbenen erschoss ihn in der Weddinger Wohnung.

Ein Vater wollte nach dem Tod seiner Frau die Kinder zu sich nehmen. Ein Schwager schoss auf ihn. Zwei kleine Jungen verloren erst ihre Mutter, die plötzlich mit nicht einmal 40 Jahren verstarb. Rund neun Monate später wurde in einer Wohnung in Berlin-Wedding der Vater der beiden Kinder erschossen.

Verantwortlich für die Tat ist ein Schwager des 39-jährigen Opfers. Aus Rache habe er in einem Sorgerechtsstreit den Vater umgebracht, stand am Dienstag für das Berliner Landgericht fest. Gegen Mhamed H. erging wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge eine lebenslange Freiheitsstrafe. Gegen einen Mitangeklagten, der mit in der Wohnung war und nach Unterlagen sowie Bargeld suchen sollte, ergingen fünf Jahre Haft wegen besonders schweren Raubes.

Drei Schüsse wurden am 23. November 2021 auf Mahmoud F. in seiner Wohnung abgegeben. Der Tod seiner Partnerin sei der Anlass für die Tat gewesen, so das Gericht. H. und dessen Familie habe in dem Schwager den Schuldigen gesehen. Rache habe ihn getrieben, „Selbstjustiz auf Verdacht mit langer Vorbereitung“ sei es gewesen – „er wollte dem Schwager die Kinder nicht lassen.“

Zudem sei es um Unterlagen im Sorgerechtsstreit und Bargeld gegangen. Der Vater wollte die Kinder, die sich nach dem Tod der Mutter bei deren Familie in Bonn aufhielten, zu sich nach Berlin holen. Familienrechtliche Verfahren liefen an. H. aber habe beschlossen, das Recht in die eigene Hand zu nehmen, urteilte das Gericht.

Vom Rheinland aus fuhren H. und ein Kumpan im Mietwagen nach Berlin. Dass er dem 39-jährigen Mitangeklagten das Tötungsziel offenbart habe, sei im Prozess nicht zweifelsfrei festzustellen gewesen. Morgens hätten sie bei F. geklingelt. Es gehe nicht an, dass er sich um das Sorgerecht bemühe, habe H. gedroht und dann nach einem Wortwechsel geschossen.

Der 33-Jährige hatte die Schüsse gestanden, einen Tötungsplan aber bestritten. Er habe den Schwager nur zur Rede stellen wollen. Bei Tatablauf und Motiv stützte sich das Gericht im Wesentlichen auf die Angaben des Mitangeklagten.

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