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Mit Sonnenenergie vom Dach.

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Neue Einnahmen für Kommunen: Brandenburger Koalition plant „Solar-Euro“

Bei Windrädern werden Brandenburger Kommunen bereits an den Erträgen beteiligt. Die rot-schwarz-grüne Koalition plant dies auch für Solaranlagen. Sie erläutert, wie Kommunen davon profitieren könnten.

Die Städte und Gemeinden in Brandenburg sollen nach dem Willen der rot-schwarz-grünen Koalition nicht nur von nahen Windrädern, sondern auch von Solaranlagen profitieren. Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen planen die Einführung eines „Solar-Euro“.

Die Betreiber müssen nach diesen Plänen bei der Errichtung von Solaranlagen auf freien Flächen Geld an die Kommunen in direkter Nähe zahlen. Nach Angaben von SPD und Grünen gibt es dafür eine Einigung, laut CDU-Fraktion gibt es noch einen strittigen Punkt. In Brandenburg werden Kommunen bereits an den Erträgen naher Windräder beteiligt.

Der Betreiber einer Solaranlage soll nach Angaben von SPD und Grünen im Landtag ab 2026 bei neu installierten Anlagen 2000 Euro pro Megawatt Leistung zahlen. Grünen-Energiepolitiker Clemens Rostock sagte, die große Solaranlage in Werneuchen mit 187 Megawatt Leistung würde dann 374.000 Euro im Jahr einbringen. Betroffene Ortsteile, in deren Nähe Anlagen sind, sollen gestärkt werden - dabei ist geplant, dass es um soziale Aktivitäten, Kultur, Bildung und Freizeit geht.

Die Mittel des „Solar-Euro“ können nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Daniel Keller auch zur Mitfinanzierung etwa für eine neue Sporthalle oder besserer Kita- oder Schulgebäude dienen, wenn viele Solaranlagen vor Ort sind. „Das, glaube ich, sorgt dann auch für Akzeptanz, dass die Bürger vor Ort einen Mehrwert haben von der erneuerbaren Energie, die unmittelbar in dem Gemeindegebiet dann auch erzeugt wird.“

Eine Vorfestlegung durch das Land darf es nicht geben.

Saskia Ludwig, CDU-Wirtschaftspolitikerin

Die CDU-Fraktion warnte vor einer festgelegten Zweckbindung bei der Frage der Mittelverwendung. „Wofür diese Gelder verwendet werden, muss vor Ort entschieden werden, denn dort weiß man am besten, wo der Schuh drückt“, teilte Wirtschaftspolitikerin Saskia Ludwig mit. „Daher stimmen wir einer Zweckbindung nicht zu. Eine Vorfestlegung durch das Land darf es nicht geben.“

Ausgenommen von der Regelung sollen Anlagen unter einem Megawatt Leistung sein, sagte SPD-Wirtschaftspolitiker Helmut Barthel. Die SPD geht davon aus, dass das Gesetz im Oktober vom Landtag verabschiedet werden könnte. Geklärt werden müsse, dass das Gesetz bei der Verwendung der Mittel nicht in die Finanzhoheit der Kommunen eingreife. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht bisher nur eine freiwillige Zahlung für Betreiber an Kommunen vor. Mit den Plänen für Klimaneutralität - das bedeutet unter dem Strich kein neuer Ausstoß an klimaschädlichen Gasen - sollen Öko-Energien ausgebaut werden.

Der Landtag beschloss im Jahr 2019 mit Mehrheit, dass die Betreiber neuer Windkraftanlagen 10.000 Euro Sonderabgabe pro Anlage und Jahr an die Gemeinden zahlen, die ganz oder zum Teil in einem Drei-Kilometer-Radius dazu liegen. In Brandenburg gibt es teils große Vorbehalte gegen Windräder. Nach Angaben von SPD und Grünen will die Koalition prüfen, ob die Zahlung von Windradbetreibern nach dem Vorbild der Solarpläne künftig auch abhängig vom Verbrauch gemacht werden sollte - im Gespräch sind 5000 Euro pro Megawatt. (dpa)

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