Tagesspiegel Plus Exklusiv
Nach Vorstoß zu „From the river to the sea“: Berliner Staatsanwaltschaft prüft Folgen des Verbots
Bayern wertet die pro-palästinensische Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ als strafbar. Auch Senatschef Kai Wegner spricht sich für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung aus.
Von Daniel Böldt
Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, welche Folgen das Verbot der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ durch das Bundesinnenministerium für Berlin hat. Die entsprechende Fachabteilung werde sich in den kommenden Tagen damit beschäftigen, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Konkret geht es um die Frage, ob Berlin das Verbot wie auch das Bundesland Bayern konsequent umsetzt.
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