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 Anwohnerparkzone in Berlin

© imago images/Seeliger

Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Höhere Anwohnerparkgebühren auch in Berlin möglich

Eine Anwohner-Vignette in Berlin kostet 10,20 Euro im Jahr – doch es gibt Pläne für eine deutliche Erhöhung. Ein Urteil zum Thema fiel nun beim Bundesverwaltungsgericht.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausgestaltung der Anwohnerparkgebühren könnte auch Auswirkungen auf Berlin haben. Das Gericht hatte entschieden, dass 360 Euro pro Jahr als Parkgebühren für Anwohner nicht zu beanstanden seien. Diese Höhe stehe angesichts des erheblichen Wertes eines wohnungsnahen Parkplatzes in keinem groben Missverhältnis zum Gebührenzweck, nämlich dem Ausgleich der mit dem Parkausweis verbundenen Vorteile. Aktuell kostet in Berlin eine Anwohner-Vignette 10,20 Euro pro Jahr.

Der mittlerweile abgewählte rot-grün-rote Senat hatte Ende 2022 angekündigt, die Gebühren zunächst auf 120 Euro im Jahr zu erhöhen, konnte dies aber nicht mehr umsetzen. Allerdings will sich auch die CDU in der neuen schwarz-roten Koalition einer Erhöhung nicht entgegenstellen. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner sagte dem Tagesspiegel Anfang der Woche, bevor das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bekannt wurde: „Dafür, dass man in seinem direkten Wohnbereich parken kann, finde ich zehn Euro im Monat nicht übertrieben.“

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD darauf verständigt, „Umweltgesichtspunkte bei der Bemessung der Gebühren für die Anwohnerparkausweise“ zu prüfen.

Anwalt rechnet mit weitreichenden Folgen

Hier hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil jedoch erste Schranken gesetzt. Demnach dürfen Gebühren, wenn sie nach der Länge der Fahrzeuge gestaffelt sind, nicht übermäßig große Sprünge aufweisen. Bei der Freiburger Regelung hätten 50 Zentimeter Unterschied im Extremfall zu einer Verdoppelung der Gebühr geführt.

Dennoch rechnet Patrick Heinemann, der als Anwalt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erstritten hat, mit weitreichenden Folgen. „Ich gehe davon aus, dass andere Bundesländer, auch Berlin, und Kommunen eine Erhöhung der Parkgebühren für Anwohner von bis zu 360 Euro im Jahr nutzen werden“, sagte er.

Zu Überlegungen, Gebühren aus sozialen Gründen oder für Elektroantriebe zu ermäßigen, äußerte sich der Anwalt skeptisch. Für eine Ermäßigung aus sozialen Gründen oder für den Klimaschutz fehle im Straßenverkehrsgesetz bislang jede Rechtsgrundlage, sagte Heinemann.

Die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Antje Kapek, sagte dem Tagesspiegel: „Das Urteil ist zwar bitter für Freiburg, ist aber insgesamt eine positive Nachricht für die Verkehrswende, da es deutlich höhere Gebühren für Anwohnerparken ermöglicht.“ Auch für eine Staffelung nach ökologischen Kriterien sei grundsätzlich der Weg frei, sagte Kapek. „Es ist nun die Aufgabe des Senats einen Vorschlag vorzulegen, der diese neuen Möglichkeiten anwendet.“

Die Senatsverwaltung wollte das Urteil nicht weiter kommentieren. Das Thema Anwohnerparken sei „aktuell noch im politischen Abstimmungsprozess“, sagte eine Sprecherin der Verwaltung.

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