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Berlin: Klausel für die Hauptstadt findet Anklang Mehrheit im Bundesrat und Bundestag absehbar

Die Hauptstadtklausel, mit der die Rolle Berlins im Grundgesetz verankert wird, hat eine weitere Hürde genommen. Eine der beiden Arbeitsgruppen der Föderalismuskommission hat gestern der Formulierung zugestimmt, auf die sich eine Projektgruppe der Kommission am Vortag verständigt hatte.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Hauptstadtklausel, mit der die Rolle Berlins im Grundgesetz verankert wird, hat eine weitere Hürde genommen. Eine der beiden Arbeitsgruppen der Föderalismuskommission hat gestern der Formulierung zugestimmt, auf die sich eine Projektgruppe der Kommission am Vortag verständigt hatte. Nun besteht gute Aussicht, dass der Artikel 22 Grundgesetz so ergänzt wird: „Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und die SPD-Bundestagsabgeordneten Volker Kröning und Dieter Wiefelspütz äußerten in der Arbeitsgruppe „Gesetzgebungskompetenzen und Mitwirkungsrechte“ zwar noch Bedenken gegen die Hauptstadtklausel, weil deren finanzielle Auswirkungen auf den Bund „schwer überblickbar“ seien. Aber nach Einschätzung von Teilnehmern unterstützen nicht nur alle Vertreter der Länder, sondern auch die Bundestagsfraktionen (einschließlich der Mehrheit der SPD-Fraktion) die neue Formel. Die Sachverständigen Hans Meyer (Humboldt-Universität) und Rupert Scholz (Uni München) sprachen gestern von einer guten und vernünftigen Regelung.

Die Hauptstadtklausel wird nun voraussichtlich in das Gesamtpaket der Vorschläge zur Änderung der föderalen Strukturen in Deutschland aufgenommen. Der Bundesrat muss dem zustimmen. Und der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit, denn es geht um eine Grundgesetzänderung. So könnte zum ersten Mal seit 1990 die Verantwortung des Bundes für Berlin auf eine einheitliche gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bisher regelt ein Geflecht von Vereinbarungen, Verträgen und Rechtsvorschriften die Finanzierung der Hauptstadt und ihr Verhältnis zum Bund. Dazu gehören: der Einigungsvertrag, der Umzugsbeschluss, das Berlin/Bonn-Gesetz, der Hauptstadtfinanzierungsvertrag sowie Folgevereinbarungen zur Kulturfinanzierung und zur Abgeltung von Sonderbelastungen der inneren Sicherheit. Nicht zu vergessen die Verwaltungsvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung des Regierungsviertels.

Die Hauptstadtklausel bleibt hinter dem zurück, was der Regierende Bürgermeister Wowereit wollte. Nämlich eine konkrete finanzielle Absicherung von Kultur-, Sicherheits- und anderen hauptstädtischen und gesamtstaatlichen Aufgaben im Grundgesetz. Aber die Klausel geht deutlich über die Regelungen im Bonn/Berlin-Gesetz von 1994 hinaus, das nur eine „Unterstützung“ Berlins durch den Bund in Form „vertraglicher Vereinbarungen“ zusagte.

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