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WAS HAUSBESITZER BEACHTEN SOLLTEN: Kein Salz gegen Eis und Schnee

Auf öffentlichen Straßen ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) für den Winterdienst zuständig. Für Gehwege sind laut Berliner Straßenreinigungsgesetz die Anlieger verantwortlich.

Auf öffentlichen Straßen ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) für den Winterdienst zuständig. Für Gehwege sind laut Berliner Straßenreinigungsgesetz die Anlieger verantwortlich. Grundstückseigentümer müssen einen mindestens 1,5 Meter breiten Streifen von Eis und Schnee räumen und wochentags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr begehbar machen. Gegen Glätte dürfen nur Mittel wie Splitt, Kies oder Sand verwendet werden, aus Umweltschutzgründen keine Salze. In Berlin gibt es viele private Unternehmen, die mit dem Winterdienst beauftragt werden können. Diese sind dann auch für eventuelle Unfallschäden verantwortlich, falls nicht ordentlich geräumt wurde. Die Kosten für die Dienste richten sich nach Fläche und Aufwand. aco

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