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Initiator der sogenannten „Hygienedemonstrationen“ und Herausgeber einer Zeitung: der Berliner Verschwörungsideologe Anselm Lenz.

© imago images/Schreyer

Jens Spahn als kokainsüchtig bezeichnet: Verschwörungsideologe Lenz in Berlin zu Geldstrafe verurteilt

Es laufen immer mehr Prozesse gegen Protagonisten der Querdenker-Bewegung. Am Montag inszenierte sich der Herausgeber des „Demokratischen Widerstands” vor Gericht.

Das Amtsgericht Tiergarten wurde am Montagmorgen zur Bühne einer der schillerndsten Figuren der Berliner Szene von Gegnern der Corona-Politik und -Impfung. Statt pünktlich vor Gericht zu erscheinen, nutzte Anselm Lenz seinen Prozesstermin zunächst, um vor dem Gebäude in der Turmstraße für Fotos zu posieren, die zeitgleich auf dem Telegram-Kanal seiner Zeitung  „Demokratischer Widerstand” gepostet wurden.

Kurz bevor sich das Gericht dazu entschied, den Prozess zu verwerfen, betrat der 42-Jährige mit 15-minütiger Verspätung den Verhandlungssaal. Keine Selbstverständlichkeit, schließlich war Lenz bei diversen gerichtlichen Vorladungen in der Vergangenheit überhaupt nicht erschienen.

Dem ehemaligen Theater-Dramaturgen wird vorgeworfen, im September 2020 auf der Titelseite seiner Zeitung  „Demokratischer Widerstand” den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wahrheitswidrig als kokainsüchtig bezeichnet zu haben. Lenz hetzt seit Beginn der Corona-Pandemie regelmäßig gegen Politik und Medien, verbreitete zahlreiche Falschinformationen über das Virus und rief regelmäßig zu sogenannten Corona-Demonstrationen auf. 

Bereits zehn Minuten nach Beginn des ohnehin verspäteten Prozesses beantragte die Verteidigung eine Pause, da sich am Montagmorgen angeblich neue Erkenntnisse zum Sachverhalt ergeben hätten. Doch nach Ende dieser kurzen Auszeit fehlten Lenz und sein Anwalt erneut. Mehrmals rief das Gericht die beiden über Lautsprecher auf, erneut stand der Prozess kurz davor, ausgesetzt zu werden.

Schließlich betraten Angeklagter und Verteidigung doch wieder den Gerichtssaal. Diesmal wurde die Verspätung mit der  „Schwerhörigkeit” des Anwalts von Lenz begründet, der offenbar die Lautsprecherdurchsagen überhört hatte. 

Im weiteren Verlauf beantragte die Verteidigung, den ehemaligen US-Botschafters Richard Grenell sowie den damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn persönlich als Zeugen vorzuladen, um dem Vorwurf der angeblichen Kokainsucht Spahns nachzugehen. Die beiden sollen relativ eng befreundet sein. Das Gericht lehnte den Antrag ab, folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und verurteilte Lenz zu 90 Tagessätzen à jeweils 50 Euro wegen übler Nachrede.

Der Verschwörungsideologe kommentierte das Urteil mit einem unterschwelligen Aufruf zur Revolution, für die er wohl auch in Zukunft weiterhin vor Gericht kämpfen dürfte: Lenz werden diverse andere Straftaten zur Last gelegt. Unter anderem soll er aus einem Taxi heraus Polizisten mit gedruckten Exemplaren des  „Demokratischen Widerstands” beworfen haben.

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