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Kai Wegner und Katharina Günther-Wünsch wenige Tage vor der Abgeordnetenhauswahl im Februar 2023.

© Tagesspiegel/Lydia Hesse

Hilft Senatskanzlei Wegner aus der Liebes-Patsche?: Berliner Linke fordert Auskunft, ob für Gutachten Staatsmittel eingesetzt wurden

Die Liaison von Berlins Regierendem Bürgermeister Wegner und seiner Bildungssenatorin Günther-Wünsch wirft rechtliche Fragen auf. Die Linksfraktion will wissen, was in der Senatskanzlei los war.

Der Druck auf den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wegen seiner Liaison zu Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch steigt. Jetzt will die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus wissen, ob in Wegners Auftrag die Senatskanzlei alle rechtlichen Fragen rund um die private Liebesbeziehung geprüft hat. Das geht aus einer Anfrage von Sebastian Schlüsselburg, Rechtsexperte der Linksfraktion, hervor.

Konkret fragt der Abgeordnete, wer wann in der Senatskanzlei wen beauftragt hat, ein Rechtsgutachten oder einen Vermerk zu den Rechtsfragen zu erstellen. Sollte das zutreffen, würden für Wegners – aus seinem Privatleben herrührenden – Probleme staatliche Mittel eingesetzt werden.

Schlüsselburg will auch wissen, wer das Gutachten oder den Vermerk abgezeichnet hat und wem das Papier mit welchem Ergebnis vorgelegt wurde. Zudem erfragt der Abgeordnete, ob auch der von Wegner privat eingeschaltete Anwalt das Gutachten bekommen hat.

Generell verlangt die Opposition im Abgeordnetenhaus Auskunft, welche Rechtsauffassung der Senat zu möglichen Interessenkonflikten wegen der privaten Beziehung hat und nach welchen Gesetzen er dazu kommt. Zudem soll sich der Senat dazu erklären, ob zur Vermeidung von Interessenkonflikten oder schon allein des Anscheins Gesetze geändert werden müssen.

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Ende 2023 hatte Wegner erklärt, sich im September von der langjährigen Partnerin und Mutter seiner beiden jüngeren Kinder getrennt zu haben. Eine Woche später, am vergangenen Freitag, hatten Wegner und Günther-Wünsch von einem Anwalt erklären lassen, dass sie sich im Herbst entschieden hätten, eine Beziehung einzugehen.

Aus Teilen der CDU ist die Rede davon, dass sie schon zuvor ein intimes Verhältnis gehabt haben sollen.

Bisher betreffen Compliance-Regeln nur Angehörige

Zu ihrer Liebe und möglichen Problemen im Dienst ließen der Regierende und die Senatorin von dem privat eingeschalteten Anwalt verlauten, dass ihre Beziehung keinen rechtlichen Bestimmungen widerspreche. Zudem sei es selbstverständlich, dass beide „im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung Privates und Berufliches strikt trennen“.

Aber geht das überhaupt? Der Regierende muss etwa zugleich die Urlaubstage seiner Bildungssenatorin und seiner Partnerin genehmigen. Ihr Dienstvorgesetzter ist er nicht. Ein solcher Fall wie jetzt – keine Ehe, aber eine private Liaison des Regierenden mit einer Senatorin – ist bislang nicht im Senatorengesetz geregelt.

Amtshandlung zum Vorteil von Angehörigen untersagt

Compliance-Regeln für Senatorinnen und Senatoren gibt es zwar. Aber die haben mit der Lebenswirklichkeit in einem Punkt wenig zu tun. Ausdrücklich sind Amtshandlungen zum Vor- oder zum Nachteil von Angehörigen untersagt.

Angehörige meint hier Ehepartner und Verwandte, bei denen man nach der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Für Liebespartner in einer Beziehung ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es das nicht.

Allerdings gibt es noch einen sogenannten Auffangparagrafen im Senatorengesetz. Der schreibt vor, dass alles, was darin nicht zu den Rechtsverhältnissen der Senatsmitglieder geregelt ist, nach dem Beamtenrecht für das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis zum Land Berlin zu beurteilen ist. Aber unter beamtenrechtlichen Grundsätzen wäre eine solche Konstellation wie jetzt kaum möglich.

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