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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert.

© Foto: AFP/Michele Tantussi

Update

Gegen Isolationsregeln verstoßen?: Gesundheitsamt Berlin-Mitte ermittelt gegen Karl Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) hat seine Corona-Isolation möglicherweise zu früh beendet. Nach mehreren Anzeigen ermittelt das Gesundheitsamt Mitte.

| Update:

Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte hat Ermittlungen gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Berliner Isolationsregeln aufgenommen. Das Bezirksamt spricht auf Anfrage von insgesamt fünf Anzeigen, die gegen den Minister beim Amtsleiter und dem zuständigen Fachbereich eingegangen sind. Zuerst hatte die „Welt“ über den Vorgang berichtet.

Man habe von Beginn an Kontakt mit dem Büro Lauterbach gehabt und kürzlich „zur besseren Einschätzung eine schriftliche Anfrage an das Büro Lauterbach gestellt“. Eine abschließende Antwort stehe noch aus. 

Anfang August war der Bundesgesundheitsminister an Covid-19 erkrankt und hatte sich selbst nach fünf Tagen freigetestet. Mehrere Bürger:innen hatten ihn daraufhin wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Quarantänevorschriften angezeigt.

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Nach einem positiven Corona-Selbsttest hatte sich Lauterbach am 4. August in Quarantäne begeben. Fünf Tage später, am 9. August, zeigte er auf Twitter ein Foto von vier immer negativer werdenden Tests. Als drei weitere Selbsttests negativ ausfielen, besuchte er am 10. August die Kabinettssitzung vor Ort. Am Vortag hatte Lauterbach noch einen PCR-Test machen lassen, der positiv ausgefallen war.

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Die Berliner Corona-Verordnung schreibt vor: Um eine Isolation vorzeitig zu beenden, muss der Erkrankte nach fünf Tagen für mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Außerdem ist ein Corona-Schnelltest unter fachkundiger Aufsicht durchzuführen. Auch Ärzte wie der Bundesgesundheitsminister können sich nicht selbst aus der Quarantäne freitesten.

Das Bundesgesundheitsministerium betont dagegen, Lauterbach habe nicht gegen die Corona-Isolationsverordnung verstoßen. Er sei ausreichend lange symptomfrei gewesen. Der sogenannte cycle-threshold-Wert (Ct-Wert) seines PCR-Tests am 9. August habe außerdem über 30 gelegen, was für eine geringe Viruslast spricht.

Hat Lauterbach dennoch gegen die Regeln der Berliner Corona-Verordnung verstoßen, weil sein Test positiv ausfiel? Hierzu nahm die Gesundheitsverwaltung am 5. September in einer Antwort auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Holger Krestel Stellung.

Unter Verweis auf Hinweise des Robert-Koch-Instituts sei im Rahmen der Entisolierung von medizinischem Personal entweder ein negativer PCR-Test oder ein sogenanntes quantitatives Ergebnis dieses Tests mit einem Ct-Wert von über 30 zulässig. Also ein positives Ergebnis, dessen Wert oft, aber nicht immer, für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwerts spreche.

Grundsätzlich verweist die Gesundheitsverwaltung bei Laborbefunden auf eine ärztliche Beurteilung. „Ein allgemeingültiger Schwellenwert, ab dem ein Ct-Wert immer als negativ gewertet werden kann, existiert daher nicht.“

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