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 Ein Mops sitzt auf einer Terrasse. Rottweil Baden-Württemberg Deutschland *** A pug sitting on a terrace Rottweil Baden Württemberg Germany

© IMAGO/Silas Stein/IMAGO/Silas Stein

Gebühr für Berliner Hunderegister rechtmäßig: Frauchen von „Dino“ muss 17,50 Euro zahlen

Für Hund „Dino“ werden nun doch 17,50 Euro Verwaltungsgebühr fällig. Die Klage seiner Besitzerin wurde vom Gericht abgewiesen. Sie hielt die Registrierung im Hunderegister für nicht erforderlich.

Die Verwaltungsgebühr von 17,50 Euro für die Registrierung eines Hundes im neuen Berliner Hunderegister ist rechtmäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit die Klage einer Hundebesitzerin ab (Urteil vom 28. September 2023 - VG 37 K 256/22).

Seit 1. Januar 2022 sind alle Hundehalter in Berlin verpflichtet, ihr Tier in einem Zentralen Register anzumelden. Geführt wird dieses Register im Auftrag des Landes von einer Firma in Hannover, die für die Online-Anmeldung einmalig 17,50 Euro verlangt.

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Die Klägerin – Besitzerin eines Hundes namens „Dino“ – hatte unter anderem dagegen geklagt, weil sie die Registrierung ihres Hundes für nicht erforderlich hielt, schließlich habe sie ihn bereits auf einem privaten Online-Portal angemeldet. Auch diene das Hunderegister ausschließlich der Generierung von Gebühren, sagte sie. Dem folgte das Gericht aber nicht.

Das Zentrale Register ermögliche – im Gegensatz zu freiwilligen privaten Portalen oder der Registrierung beim Finanzamt – zuverlässig die Zuordnung abhandengekommener Hunde, so das Gericht. Zudem erleichtere es bei Beißvorfällen dem Geschädigten die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. Die moderate Gebühr von 17,50 Euro stütze sich auf eine nachvollziehbare Kalkulation.

Gegen das Urteil kann den Angaben zufolge ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. Es erging bereits am 28. September, wurde vom Verwaltungsgericht aber erst am Mittwoch mitgeteilt. (dpa/Tsp)

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