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Gewalt an Schulen scheint für den Berliner Senat doch nicht so ein großes Problem zu sein.

© dpa/Oliver Berg

Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts: Junge schlug Mitschüler ins Gesicht – Ausschluss von Klassenfahrt rechtens

Neben zahlreichen Gesprächen und Präventionsmaßnahmen wurde ein Schüler dennoch mit störendem Verhalten auffällig. Sein Eilantrag gegen einen Ausschluss von einer Klassenfahrt wurde abgewiesen.

Gewalt gegen Mitschüler kann zum Ausschluss von Klassenfahrten führen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag einen Eilantrag gegen eine Schulordnungsmaßnahme zurückgewiesen. Geklagt hatten ein Schüler einer Spandauer Oberschule mit seiner Mutter.

Im Dezember habe er einem Mitschüler mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, weshalb die Klassenkonferenz den Jugendlichen von der anstehenden Skifahrt nach Südtirol ausgeschlossen hatte.

Der Schüler und seine Mutter widersetzten sich der Entscheidung mit den Argumenten, dass der Jugendliche der Pflege seiner sozialen Kontakte nachgehen wolle und in jedem Fall pädagogische Maßnahmen einen Vorrang hätten.

Erziehungsmaßnahmen zeigten beim Schüler keine Wirkung

Laut Gericht war der Schüler einer 9. Klasse bereits in der Vergangenheit mehrmals negativ in Erscheinung getreten. Neben einem Schulverweis unterrichteten bereits versierte Polizeibeamte den Schüler in einem Präventionstraining. Auch Schultadel und Konfliktgespräche hätten nichts genutzt. Der offensichtlich unbelehrbare Jugendliche zeigte keine Besserung in seinem Verhalten.

Der Entscheidung zur Folge hätte die Spandauer Oberschule in diesem Fall verhältnismäßig gehandelt. Sie gab den Erziehungsmaßnahmen einen Vorrang, der Jugendliche störte dennoch weiterhin den Schulbetrieb. Ein Ausschluss könne für bis zu zehn Tage erfolgen. Die Mutter und der Schüler könnten noch vor dem Oberverwaltungsgericht klagen.

In der Mitteilung des Gerichts geht sogar hervor, dass die Schule in einem solchen Fall entsprechend handeln müsse. Andernfalls verliere sie ihre Durchsetzungsfähigkeit gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern.

Erst im Januar entschied das Berliner Gericht, dass Eltern zur Kasse gebeten werden können, wenn ihr Sprössling auf einer Klassenfahrt unerlaubt Alkohol kauft und deswegen nach Hause muss. Damit hatte das Land Berlin erfolgreich gegen die Mutter eines Schülers geklagt.

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