zum Hauptinhalt

Berlin: Das Metropol-Theater gehört weiterhin dem Land Berlin

Das Verwaltungsgericht weist die Klage der Admiralspalast AG zurückFrederik Hanssen Kennen Sie den Brasilianer Pompa di Matadores aus Jacques Offenbachs Operette "Pariser Leben"? Den vergnügungssüchtigen Millionär aus Südamerika, der in die französische Hauptstadt kommt, um möglichst viel Geld auszugeben?

Das Verwaltungsgericht weist die Klage der Admiralspalast AG zurückFrederik Hanssen

Kennen Sie den Brasilianer Pompa di Matadores aus Jacques Offenbachs Operette "Pariser Leben"? Den vergnügungssüchtigen Millionär aus Südamerika, der in die französische Hauptstadt kommt, um möglichst viel Geld auszugeben? So etwas mögen wohl auch die peruanischen Geschäftsleute im Sinn gehabt haben, als sie damals 99,1 Prozent der Admiralspalast AG übernahmen. Die Aktiengesellschaft war 1909 gegründet worden, um den Admiralspalast zu verwalten, jenen legendären Vergnügungspalast an der Friedrichstraße, der zunächst mit römischen Bädern und einer Eislaufbahn, ab 1922 dann mit den Haller-Revuen zu den großen Attraktionen im Berlin Nachtleben der Goldenen Zwanziger zählte.

Bis kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs haben die Peruaner vermutlich gutes Geld mit dem Haus verdient. Nach dem Krieg aber bezog die ausgebombte Staatsoper hier ihr Notquartier, im April 1946 fand der sogenannte "Vereinigungsparteitag" statt, bei dem SPD und KPD zur SED zwangsverschmolzen wurden. Und dann kam am 10. Mai 1949 die "Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum" mit ihren drei Listen: Auf diesen Listen wurden die Firmen aufgeführt, die zu enteignen waren. Auf der Liste A die Banken, auf der Liste B die Versicherungen und auf der Liste C die Großgrundbesitzer. Hier fand sich auch das Betriebsvermögen der Admiralpalast AG wieder, die 4067 Quadratmeter besten Citybodens, verteilt auf das Haupthaus in der Friedrichstraße 101-102 und das Verwaltungsgebäude in der Plackstraße 21-23.

Diese beiden Liegenschaften fordert seit der Wende die Admiralpalast AG, die trotz der Enteignung nie aus dem Handelsregister gestrichen worden war, zurück. Zum ersten Mal wurde das Gesuch im Februar 1993 vom Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen abgelehnt - mit der Begründung, Grundstücke, die von der russischen Besatzungsmacht angeordnet worden waren, sind von der Rückübertragung ausgeschlossen. Damit wollte sich die AG aber nicht abfinden und zog vors Berliner Verwaltungsgericht. Das bestätigte jetzt den Bescheid von 1993. Hauptstreitpunkt ist, ob es sich bei der Admiralpalast AG um ein deutsches oder um ein ausländisches Unternehmen handelt. Ausländer nämlich wurden von den russischen Besatzern mit Rücksicht auf das internationales Ansehen der UdSSR nicht enteignet. Das erledigte erst die DDR. In diesem Fall würden Rückübertragungsansprüche bestehen. Das Gericht aber verweist darauf, dass es sich bei der Admiralspalast AG trotz der fast hundertprozentigen peruanischen Aktienmehrheit rechtlich um eine deutsche juristische Person handelt. Jetzt bleibt den Klägern nur noch der Gang vors Bundesverwaltungsgericht - und den prüfe man zur Zeit, hieß es von Seiten des Rechtsanwaltsbüros, das die Admiralpalast AG vertritt.

Doch auch dem gerichtlich bestätigten rechtmäßigen Eigentümer, dem Land Berlin, macht der Admiralspalast Kopfzerbrechen: In den neuen Koalitionsvereinbarungen wurde festgelegt, dass das Operettentheater künftig keine staatlichen Zuschüsse mehr erhalten soll. Nach einem steinreichen Kunstmäzen vom Schlage des Brasilianers Pompa di Matadores aus Offenbachs Operette hat schon der alte Kultursenator Peter Radunski vergeblich gesucht. Ob es seiner Nachfolgerin gelingen wird?

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false