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Wen muss ich kontaktieren, wenn der Coronatest positiv ist?

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Corona-Schutzmaßnahmen: Berliner Gesundheitsverwaltung empfiehlt Ende der Isolationspflicht

Nach dem Willen der Senatsgesundheitsverwaltung soll die Corona-Isolationspflicht zum 13. Februar auslaufen. Die Gesundheitssenatorin appelliert an die Eigenverantwortung.

Die Berliner Gesundheitsverwaltung wird zur nächsten Sitzung des Senats am kommenden Dienstag eine Besprechungsunterlage einbringen, die das Auslaufen der Basisschutzmaßnahmenverordnung empfiehlt, die bis zum 12. Februar gilt. Das kündigte die Behörde am Dienstag an.

Damit soll den Angaben nach auch in Berlin die bisher geltende Isolationspflicht für Corona-Infizierte entfallen. Das Vorgehen sei eng mit dem Land Brandenburg abgestimmt, wo die Absonderungspflicht ebenfalls zum 13. Februar auslaufen soll.

„Seit einigen Wochen sind die Fallzahlen als auch die stationären Aufnahmen von Corona-Patient:innen deutlich rückläufig und eine Überlastung von Gesundheitsversorgung oder kritischer Infrastruktur durch das Pandemiegeschehen weder gegeben noch zu erwarten“, teilte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) dazu mit. Gleichzeitig zeichne sich derzeit keine Entwicklung einer neuen besorgniserregenden Virusvariante ab.

„Wir setzen mit dem Auslaufen der Basisschutzmaßnahmenverordnung stärker als bisher auf die Eigenverantwortung der Berliner:innen, sich im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus zu separieren und andere zu schützen“, sagte die Senatorin weiter. „Gleiches gilt dafür, dass wir nach wie vor empfehlen, dort, wo viele Menschen zusammenkommen, eine medizinische Maske zu tragen.“

Der Senat werde die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter intensiv beobachten, heißt es in der Mitteilung. Bei einer Verschlechterung der Lage werde die Landesregierung „schnell reagieren, so wie es das Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgibt“. In dem bundesweiten Gesetz sind auch weitergehende Regeln, insbesondere zur Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, enthalten. Weitergehende Regelungen für Berlin hält die Senatsverwaltung für nicht erforderlich.

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