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Andreas Kalbitz, Landesvorsitzender der AfD in Brandenburg, bei einer Wahlkampfveranstaltung.

© Patrick Pleul/dpa

Nach gescheitertem Parteirauswurf: Bundesschiedsgericht der AfD berät über den Fall Kalbitz

Im Mai warf der AfD-Bundesvorstand den Brandenburger Fraktionsvorsitzenden aus der Partei - ein Gericht erklärte das für unzulässig. Nun wird erneut über ihn debattiert. 

Das Bundesschiedsgericht der AfD berät am Samstag über die Mitgliedschaft des aus der Partei geworfenen Brandenburger AfD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz. Ob es dazu bereits eine Entscheidung treffen wird, lässt sich nach AfD-Angaben nicht sagen.

Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz aus der Partei geworfen. Als Grund gab er an, dieser habe bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.

Das Berliner Landgericht hatte später in einem Eilverfahren die Annullierung der Parteimitgliedschaft für unzulässig erklärt. Es begründete dies damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Schiedsgericht der Partei und nicht der Bundesvorstand zuständig sei.

Zur Sitzung des Bundesschiedsgerichts wird auch Parteichef Jörg Meuthen erwartet. Dieser hatte sich zuletzt „sehr sicher“ gezeigt, dass das Schiedsgericht einen Verbleib von Kalbitz in der AfD ablehnen werde. (dpa)

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