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Blick auf die Fassade eines Wohnhauses am 12.08.2016 in Berlin. Angesichts rasant steigender Mieten in der Hauptstadt will der Berliner Mieterverein die Erhöhungsmöglichkeiten für Vermieter weiter einschränken.

© dpa/Britta Pedersen

Neue Mieterhöhungen in Berlin: Mindestens 45.000 Haushalte betroffen

Die großen Wohnungsunternehmen kündigen nach Erhöhungen nach dem neuen Mietspiegel an. Möblierungszuschläge sollen künftig nachvollziehbarer werden.

Nach der Veröffentlichung des neuen Mietspiegels am 15. Juni kündigen einige der Berliner Großvermieter Mieterhöhungen an. Vonovia will die Mieten nach Angaben eines Unternehmenssprechers für rund 12.000 Wohnungen anheben. Die Deutsche Wohnen, die auch zu Vonovia gehört, plant nach Informationen der „Berliner Zeitung“ einen höheren Mietzins für 30.000 Wohnungen. Wie der Tagesspiegel nun von einer Unternehmenssprecherin erfuhr, plant auch das französische Immobilienunternehmen Covivio für einen Teil der Berliner Bestände Erhöhungen in den nächsten Monaten. Etwa ein Fünftel des Berliner Covivio-Bestandes seien von diesen Erhöhungen betroffen. Das sind etwa 3000 Wohnungen.

Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, sagt dazu: „Unsere Anwälte und Anwältinnen bestätigen, dass Mieterhöhungen gerade einen großen Anteil in den Beratungen ausmachen. Von den Großen werden hier neben Vonovia die Deutsche Wohnen, Covivio, und Heimstaden genannt.“ Auf Anfrage gibt Heimstaden an, dass die vom Mieterverein registrierten Erhöhungen in den Heimstaden-Beständen wohl noch keine Erhöhungen nach dem neuen Berliner Mietspiegel seien. Die Fachabteilungen des Unternehmens seien noch „in der Überprüfung und Berechnung zum neuen Mietspiegel.“  

5,4
Prozent sieht der neue Mietspiegel als Preisanstieg vor

Am 15. Juni hatte der Senat den neuen Berliner Mietspiegel veröffentlicht. Er sieht eine Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmieten um 5,4 Prozent vor, also durchschnittlich 37 Cent pro Quadratmeter nettokalt. Der Mietspiegel soll die Marktentwicklung abbilden und Mietern sowie Vermietern eine Orientierung geben. Vermieter können ihre Mieten entsprechend der ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen, jedoch in der Regel nicht darüber hinaus gehen.

Die Deutsche Wohnen gibt an, die angekündigten Erhöhungen beliefen sich im Durchschnitt auf 20 Euro im Monat. Kein Mieter müsse allerdings mehr als 30 Prozent seines Haushaltseinkommens für die Miete aufwenden, schreibt das Unternehmen: „Wo Haushalte damit mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufwenden müssten, greift unser Mieterversprechen. Die Mietanpassung wird dann reduziert oder komplett gestrichen.“

Nach Angaben von Vonovia liegt die durchschnittliche Erhöhung in den Beständen der Vonovia bei unter 25 Euro pro Monat: „Niemand zahlt nach dieser Erhöhung mehr als einen Euro/m² zusätzlich oder direkt mehr als 50 Euro pro Monat zusätzlich.“ Auch die Vonovia stehe „für kulante Lösungen bereit, wenn jemand Sorge hat, die neue Miethöhe nicht bezahlen zu können“. Besondere Rücksicht nehme man auf Seniorinnen und Senioren über 70.

Neue Leitlinie für möbliertes Wohnen

Auch in einer anderen Mietpreisfrage soll bald mehr Klarheit herrschen: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat eine Leitlinie für Möblierungszuschläge entwickelt, die von der Arbeitsgruppe Mietspiegel des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen angenommen wurde. Das geht aus einem Schreiben von Senator Christian Gaebler (SPD) an die Bezirksbürgermeister hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Das möblierte Marktsegment ist für Vermieter attraktiv, da sich so Mietaufschläge realisieren lassen. So wächst das Angebot an möblierten Wohnungen immer weiter. 2022 bewarben 27 Prozent der Wohnungsinserate in Deutschland möblierte Wohnungen.

Der neuen Leitlinie zufolge soll ein Möblierungszuschlag im Mietvertrag gesondert ausgewiesen und seine Berechnung dargelegt werden. Aus den Vorschriften zur Mietpreisbremse ergebe sich ohnehin eine Auskunftspflicht, allerdings nicht notwendigerweise im Mietvertrag. Für eine Möblierung, die schon als Merkmal der Preisberechnung über den Mietspiegel eingeht, wie etwa eine Einbauküche, soll kein gesonderter Möblierungszuschlag erhoben werden. Für die konkrete Berechnung eines Möblierungszuschlags soll vom Zeitwert der überlassenen Möbel ausgegangen werden. Dieser Wert nimmt über die Jahre ab, das müsse sich auch im Möblierungszuschlag abbilden.

Marcel Eupen, vom Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt die neue Leitlinie, „da mit dieser nunmehr eine Berechnungsmethode zur Ermittlung des Möblierungszuschlags empfohlen wird, die sich hoffentlich in der Praxis als alleinige Berechnungsmethode durchsetzen und damit für mehr Rechtssicherheit sorgen wird“. Er kritisiert aber, dass die Leitlinie nicht rechtsverbindlich ist. Sie reiche daher keineswegs aus, eine umgehende gesetzliche Regelung sei „zwingend erforderlich“.

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