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Berlin: Berliner Chronik: 8. Januar 1976

Die DDR hat die Fahrpreis-Vergünstigungen im grenzüberschreitenden U-Bahn-Verkehr zwischen Ost- und West-Berlin aufgehoben. Seit dem 1.

Die DDR hat die Fahrpreis-Vergünstigungen im grenzüberschreitenden U-Bahn-Verkehr zwischen Ost- und West-Berlin aufgehoben. Seit dem 1. Januar 1976 kostet der Einzelfahrschein für eine U-Bahn-Fahrt vom Ost-Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße nach West-Berlin für Erwachsene 60 Pfennig, für Kinder, Arbeitlose und Schwerbeschädigte 40 Pfennig. Das bedeutet eine Erhöhung der Fahrpreise auf das Drei- beziehungsweise Vierfache, denn zuvor kostete die Normalfahrt 20 Pfennig, für ein Kind waren zehn Pfennig zu entrichten. Die Ost-Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) haben damit ihren Tarif den noch bis Ende Februar geltenden BVG-Tarifen in West-Berlin angeglichen (mit einer Sammelkarte verringert sich der U-Bahn-Fahrpreis in West-Berlin allerdings auf 50 Pfennig). Im Ostteil anerkannt werden Zeitkarten der West-BVG für den Streckenabschnitt zwischen den West-Berliner Bahnhöfen Reinickendorfer Straße und Kochstraße (Linie 6). Anerkannt werden von den Ost-Berliner Verkehrsbetrieben auch westliche Touristen- und Seniorenkarten. Nicht anerkannt werden Sammelkarten.

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