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Erntereife Cannabispflanzen. (Symbolbild)

© dpa/Christian Charisius

Behörde informiert ihre Mitarbeiter: Berliner Polizisten dürfen kein Cannabis im Büro anbauen

Künftig sind Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis unter Vorgaben legal. Doch was bedeutet das für Berliner Polizisten im Dienst? Damit hat sich eine eigene Arbeitsgruppe beschäftigt.

Polizistinnen und Polizisten in Berlin dürfen auch weiterhin kein Cannabis im Büro anbauen. Das stellt die Behörde in einem Informationsschreiben an ihre Mitarbeitenden klar. „Wenngleich ggf. einzelne Dienstvorschriften angepasst werden müssen, steht fest: Cannabis bleibt in allen Bereichen der Polizei Berlin tabu“, heißt es in der Mitarbeiterinformation von Donnerstagnachmittag, die dem Tagesspiegel vorliegt. Der Besitz und Anbau von Cannabis in Diensträumen und Liegenschaften der Behörde sei untersagt.

In wenigen Tagen – ab dem 1. April – ist das Kiffen in Deutschland erlaubt. Das neue Cannabis-Gesetz soll auch die Arbeit der Berliner Polizei erleichtern, doch die neuen Regelungen sind kompliziert. Daher hat die Behörde wie berichtet eine eigene Arbeitsgruppe mit Experten eingerichtet, die klären soll, wie die Polizei mit der neuen Lage umgeht.

Dabei gibt es für die Behörde vier Schwerpunkte zu beachten, wie die Polizei kürzlich erklärt hatte: Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrssicherheit, interne Regelungen zum Verhalten und nötige Schulungen der Polizisten.

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In der aktuellen Mitarbeiterinformation geht die Arbeitsgruppe auf Fragen zu internen Regelungen ein. Dabei betont sie, dass es Beamtinnen und Beamten auch nach der Cannabis-Legalisierung untersagt ist, bekifft den Dienst anzutreten sowie eine Dienstwaffe und Dienstfahrzeuge zu führen. Das gelte auch für den Weg zur Dienststelle, für Dienstgänge und bei sonstigen Anlässen in Dienstbekleidung.

Auch wenn Konsum und Besitz von Cannabis ab April legal sind, seien Polizistinnen und Polizisten weiterhin dafür verantwortlich, für ihre Dienstfähigkeit zu sorgen, heißt es in dem Schreiben. Ob eine Kollegin oder ein Kollege möglicherweise unter dem Einfluss von Cannabis, anderen berauschenden Mitteln oder Medikamenten steht, obliege wie bislang auch der Einschätzung der Vorgesetzten. Beim Führen von Fahrzeugen orientiere man sich hinsichtlich eventueller Dienstvergehen am bislang festgelegten Grenzwert.

Die Arbeitsgruppe bittet in ihrem Schreiben um Verständnis, dass noch nicht alle Fragen zu den neuen Regelungen durch das Cannabis-Gesetz beantwortet werden können. Die Direktion Zentraler Service und das Justiziariat seien beauftragt worden, sich mit der internen Reglungslage zu befassen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

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