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© dpa/Paul Zinken

Ärger um E-Roller in Berlin: Verleiher plädieren für Obergrenzen – und gegen strengere Parkregeln

Falsch abgestellte Roller sorgen immer wieder für Diskussion. Eine Mehrheit wünscht sich ein Verbot. Die Anbieter setzen auf eine stärkere Regulierung des Marktes.

Angesichts der polarisierenden Debatte um die E-Scooter-Nutzung sprechen sich führende Anbieter in Berlin für eine stärkere Regulierung des Fahrzeugangebots, aber gegen strengere Parkregeln aus. „Strengere Auflagen werden die Lage nicht verbessern, sondern führen zu Einschränkungen, wie beispielsweise einer Reduktion des Angebots in den Außenbezirken“, sagte der Sprecher des Anbieters Tier, Patrick Grundmann, dem Tagesspiegel.

Zur Frage, ob es strengere Abstellregeln brauche, teilte das Unternehmen Lime mit: „Um Flächennutzungskonflikte zu vermeiden, braucht es vor allem eine strukturelle Umwidmung von Pkw-Parkplätzen mit Markierungen für Mikromobilitätsangebote. Dies würde zu einer fairen Aufteilung des infrastrukturellen Raums beitragen.“ Die Anbieter Voi und Bolt äußerten sich ähnlich. Die festen Parkzonen in Teilen der Innenstadt begrüßen die meisten Unternehmen und fordern die zügige Freigabe der noch ausstehenden Stellflächen.

Anbieter werben für eine Obergrenze

In einer repräsentativen Civey-Umfrage für den Tagesspiegel hatten sich in dieser Woche 81 Prozent der Befragten dafür ausgesprochen, E-Scooter in Berlin zu verbieten und damit dem Beispiel von Paris zu folgen.

Tier-Sprecher Grundmann sagte dazu: „E-Scooter sind nach wie vor sowohl ein neues Verkehrsmittel als auch ein polarisierendes Thema in Deutschland.“ Durch die Übernahme von „Nextbike“ würde das Unternehmen ebenso viele Fahrräder wie E-Scooter in Deutschland verleihen. „Auch Erstere stehen manchmal im Weg, jedoch erhalten wir dazu weder viele Beschwerden noch polemische Presseanfragen“, sagte Grundmann.

Tim Schäfer, Sprecher des Anbieters Voi, sagte: „Es ist nicht das E-Scooter-Sharing per se, das Ablehnung erfährt, sondern das Fehlverhalten einiger Nutzer:innen sowie die in Teilen unzureichende Infrastruktur.“

Passanten dürfen nicht behindert werden

E-Tretroller sind seit 2019 in Berlin zugelassen. In manchen Bereichen der Innenstadt gelten inzwischen feste Parkzonen, außerhalb derer E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen. Ansonsten dürfen E-Scooter im öffentlichen Raum geparkt werden, auch auf Autoparkplätzen.

Beim Abstellen auf Gehwegen müssen mindestens 2,30 Meter frei bleiben. Passanten dürfen generell nicht behindert werden. Trotz dieser Regeln kommt es immer wieder zu widerrechtlich abgestellten E-Rollern. Alle Anbieter versichern, dass sie Fehlverhalten von Nutzern durch technische Voraussetzungen erschweren und ihnen nachgehen würden.

Darüber hinaus sprechen sie sich für eine stärkere Regulierung des Marktes aus. „Viele europäische Städte haben Erfahrung und Erfolg mit der Regulierung der E-Scooter-Branche durch Ausschreibungsverfahren“, sagte Tier-Sprecher Grundmann. „Berlin sollte die Möglichkeit nutzen, selbst über die Anzahl der Anbieter und vor allem deren Qualität zu entscheiden.“ In Berlin gibt es laut Mobilitätsverwaltung etwa 40.900 E-Roller, die von vier Anbietern zur Vermietung bereitgestellt werden.

Der Anbieter Voi teilte auf Anfrage mit: „Mit der angekündigten Ausschreibung erwarten wir weitere Ordnung.“ Das Unternehmen verwies außerdem auf die norwegische Stadt Oslo, wo ein nächtliches Ausleihverbot gilt und das Angebot in der Innenstadt stark begrenzt wurde.

Bolt-Sprecherin Natascha Spörle sagte: „Eine Obergrenze für Fahrzeuge ist richtig und wichtig, allerdings sollte dies nicht für die Anzahl der Anbieter gelten. Wir brauchen den Wettbewerb.“

Bisher unterliegen die E-Scooter einem Sondernutzungsrecht, eine Ausschreibung und damit eine mögliche Begrenzung der Fahrzeugflotte sah die bisherige Verkehrsverwaltung nicht vor. Eine mögliche schwarz-rote Koalition will das ändern. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD heißt es: „Wir werden das verkehrswidrige und gefährliche Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Roller, E-Scooter, E-Bikes) durch eine stadtweite Ausschreibung und Konzessionierungen mit entsprechenden Auflagen beenden und dafür sorgen, dass diese Angebote in der gesamten Stadt verfügbar sind.“

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