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Schild Privatgrundstück.

© IMAGO/mhphoto

Ärger mit der Grundsteuer: In Berlin fehlt immer noch Viertel der Erklärungen

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist abgelaufen, was in Berlin viele ignorierten. Sie bekommen jetzt Post mit neuer Fristsetzung – danach drohen Zuschläge und Zwangsgelder.

Bei der Abgabe der Grundsteuererklärung hat rund ein Viertel der Steuerpflichtigen in Berlin noch nicht reagiert. Mit regulärem Fristende am Dienstag wurden bei den Berliner Finanzämtern 653.271 entsprechende Erklärungen eingereicht. Das teilte die Senatsverwaltung für Finanzen am Mittwoch mit. Das entspreche 75,7 Prozent der 863.521 abzugebenden Erklärungen. Berlinerinnen und Berliner, die noch nicht geliefert haben, sollen bis Ende März ein Erinnerungsschreiben erhalten.

Es enthält die Steuernummer und den Hinweis auf eine weitere Frist von einem Monat. Bis dahin werden nach Angaben der Finanzverwaltung keine sogenannten Verspätungszuschläge erhoben. Danach werden die Finanzämter sie im Einzelfall und nach Ermessen erheben oder den Steuerwert schätzen. Es bestehe auch die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen.

Die Neuberechnung der Grundsteuer ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Es erklärte das bisherige Bemessungsverfahren für verfassungswidrig und kritisierte eine „umfassende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundbesitz“.

Lage, Größe sowie das Alter der Gebäude spielen eine Rolle

In Berlin liegt das Aufkommen der Grundsteuer bei rund 850 Millionen Euro pro Jahr, etwas mehr als die Hälfte davon entfällt auf Wohngrundstücke. Die Höhe der Grundsteuer kann sich der Finanzverwaltung zufolge mit der Reform im Einzelfall abhängig von der Lage, der Größe und dem Alter der Gebäude verändern, die Gesamtsumme solle sich aber nicht erhöhen.

Auf Grundlage des ermittelten Steuerwerts will die Finanzverwaltung dem Abgeordnetenhaus 2024 einen Vorschlag zur Festsetzung des Hebesatzes und der Steuermesszahlen vorlegen. Nach einem entsprechenden Beschluss des Landesparlaments sollen dann die Steuerbescheide erstellt werden. „Die Grundsteuerreform erfolgt aufkommensneutral, das Land Berlin erzielt damit keine zusätzlichen Einnahmen“, sagte Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne). „Wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, werden die Lasten aber anders verteilt.“

Bayern hatte am Dienstag mitgeteilt, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um drei Monate zu verlängern. Berlin folgt dem nicht. Ursprünglich endete die Frist bereits Ende Oktober, wurde dann aber um drei Monate bis Ende Januar verlängert. Die Abgabe ging in allen Bundesländern nur schleppend voran. Berlin liegt mit seiner Quote von 75,7 Prozent nach Angaben der Finanzverwaltung über dem Bundesdurchschnitt.

Im Nachbarbundesland Brandenburg ist die Lage ähnlich wie in Berlin. Auch dort kamen bislang nur drei Viertel der Eigentümer der Verpflichtung nach. (dpa)

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