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Eine Aktivistin wird von zwei Polizisten von der Straße getragen.

© dpa/Hannes P. Albert

Aktionen von Klimaaktivisten: Mehr als 3700 Verfahren gegen „Letzte Generation“ bei Berliner Staatsanwaltschaft

Mit Aktionen wie Straßenblockaden ist die Klimagruppe Letzte Generation in Berlin besonders aktiv. Das haben Autofahrer in den vergangenen zwei Jahren zu spüren bekommen – aber auch die Justiz.

Die Aktivitäten der Klimagruppe „Letzte Generation“ in den vergangenen zwei Jahren haben bei der Berliner Staatsanwaltschaft bislang zu mehr als 3700 Verfahren (Stand 19.1.) geführt. Das teilte ein Behördensprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 355 Fälle davon seien noch offen. Bislang gebe es 113 rechtskräftige Urteile gegen Mitglieder der Gruppe. Da diese häufig an verschiedenen Aktionen beteiligt sind, werden häufig mehrere Fälle miteinander verbunden.

Laut Staatsanwaltschaft wurden rund 120 Anklagen erhoben. In 1136 Fällen sei eine Verurteilung per Strafbefehl – also ohne mündliche Verhandlung – erfolgt. Da die Betroffenen meist Widerspruch dagegen einlegen, kommt es in der Regel doch zum Prozess. Beim Amtsgericht Tiergarten gehören Verhandlungen gegen Klimademonstranten inzwischen zur Tagesordnung.

Bundesweit wurden Aktivisten der Gruppe in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten verurteilt. Meist ging es um Straßenblockaden, die als Nötigung gewertet wurden. Nach einer Abfrage der vom Deutschen Richterbund herausgegebenen „Deutschen Richterzeitung“ bei exemplarischen Städten ist Berlin die Großstadt mit der höchsten Zahl von Strafverfahren gegen Klimaaktivisten.

In der Hauptstadt hat die Staatsanwaltschaft im Sommer 2023 damit begonnen, verstärkt beschleunigte Verfahren gegen Klimademonstranten zu beantragen. Die Fälle sollen so schneller abgeschlossen werden können. Bislang sei eine sofortige Verhandlung 328 Mal beantragt worden, teilte der Behördensprecher mit. Das Gericht habe dies bislang in 68 Fällen abgelehnt. Denn für so ein Vorgehen eignen sich nur Strafverfahren, bei denen die Beweislage unkompliziert ist und Beschuldigte geständig sind.

Zuletzt war bekannt geworden, dass das Amtsgericht Tiergarten zwei Spezialabteilungen für solche Fälle aufgelöst hat. Die Verfahrensweise habe sich als „nicht zielführend“ erwiesen, hieß es vom Gericht. Die Staatsanwaltschaft teile diese Auffassung, so der Behördensprecher. Nun werden die Fälle auf alle 67 Abteilungen des Amtsgerichts verteilt. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass es dadurch künftig verstärkt beschleunigte Verfahren gebe, sagte ihr Sprecher. (dpa)

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