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Noch sind die Strandkörbe in Warnemünde in Meck-Pomm leer...

© Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dp

Baden in der Ostsee, Bergsteigen in Bayern: Was wann wo für Touristen wieder möglich ist

Immer mehr Bundesländer lockern ihre Reisebeschränkungen, die Möglichkeiten für Urlaub in Deutschland nehmen zu. Ein Überblick.

Die Tourismus-Branche ist von den verhängten Beschränkungen infolge der Coronavirus-Pandemie mit am heftigsten betroffenen. Das belegen auch aktuelle Daten, die das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden veröffentlichte. Demnach haben sich die Geschäfte der Hoteliers in Deutschland zu Beginn der Corona-Krise mehr als halbiert.

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland in Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben brach im März im Vergleich zum Vorjahresmonat um 53 Prozent auf 15,6 Millionen ein. Es war den Angaben zufolge der mit Abstand stärkste Rückgang seit 1992.

[In welchen Landkreisen in Deutschland die Coronavirus-Obergrenze überschritten ist, sehen Sie in unserer interaktiven Grafik]

Jetzt aber gibt es ein wenig Hoffnung für Betreiber von Hotels, Pensionen und Campingplätzen. Die Bundesländer lockern nach und nach ihre Einreisebeschränkungen, die Touristen können kommen.

Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, geht davon aus, dass Sommerurlaub in Deutschland möglich sein wird. „Es steht für viele Heimaturlaub auf dem Programm. Ich gehe davon aus, dass das möglich sein wird, hoffentlich auch schon im Sommer“, sagte Bareiß. Dazu seien aber klare Sicherheitskriterien nötig. Handtuch an Handtuch werde am Nordsee-Strand wohl niemand liegen.

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Die neue Freiheit gilt aber nur so lange, wie die Infektionsobergrenze in den Landkreisen eingehalten wird. Diese hatten Bund und Ländern als „Notbremse“ im Lockerungskonzept vereinbart. Die Länder sollen laut Beschluss sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.

Die geltenden und geplanten Regeln in den Bundesländern im Überblick:

Mecklenburg-Vorpommern: Ab dem 18. Mai dürfen Einheimische wieder in Hotels übernachten. Urlauber und Ausflügler dürfen noch nicht wieder nach Mecklenburg-Vorpommern reisen. Ab dem 25. Mai werden wir auch für Gäste aus anderen Bundesländern öffnen“, sagte Wolfgang Waldmüller, Vorsitzender des Tourismusverbands Mecklenburg-Vorpommern. Der Infektionsschutz sei weiter wichtig, es gelte zunächst eine Kapazitätsgrenze von 60 Prozent. Eigentümer von Zweitwohnungen dürfen seit 1. Mai wieder ins Land.

Bei den rund 200 Campingplätzen gibt es nach Angaben von Verbandssprecher Gerd Scharmberg keine 60-Prozent-Quote. Dafür müssten aber genügend große Abstände zwischen den Wohnwagen, Mobilen oder Zelten eingehalten werden. Die sanitären Anlagen seien so auszurüsten, dass alle hygienischen Erfordernisse zur Bekämpfung des Coronavirus erfüllt werden. Als erstes Bundesland gibt Mecklenburg-Vorpommern Gastronomen bereits von Samstag an die Möglichkeit, Gäste zu empfangen.

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Niedersachsen: Auch hier gilt inklusive der Ostfriesischen Inseln derzeit für Auswärtige noch ein Einreiseiverbot. Seit dem 6. Mai dürfen aber Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper ihre Domizile wieder nutzen. Ab dem 11. Mai dürfen Ferienwohnungen und -häuser sowie Camping-, Wohnmobil- und Bootsliegeplätze wieder vermietet und genutzt werden – allerdings mit begrenzter Gästezahl (50 Prozent). Auch Gaststätten dürfen am 11. Mai wieder öffnen.

Am 25. Mai sollen dann auch Hotels und Pensionen wieder Gäste empfangen. Für Übernachtungsangebote gilt eine Wiederbelegungsfrist von mindestens sieben Tagen. Das bedeutet, dass ein Hotelzimmer oder eine Unterkunft frühestens nach sieben Tagen wieder neu vergeben werden darf. Auch der Tagestourismus auf den Inseln soll wieder möglich sein, wenn die Verantwortlichen vor Ort das für vertretbar halten.

Bremen: Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hat angekündigt, dass Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) am Dienstag ein Konzept vorlegen werde, unter welchen Bedingungen Restaurants, Kneipen und Hotels wieder öffnen können. Wie aus einer Vorlage aus dem Wirtschaftsressort hervorgeht, über die mehrere Medien berichten, sollen Restaurants und Hotels ab Mitte Mai unter Auflagen ihren Betrieb wieder aufnehmen können.

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Schleswig-Holstein: In dieses nördliche Bundesland dürfen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper seit dem 4. Mai wieder einreisen. Das gilt auch für die Inseln und Halligen. Allerdings nur zur Eigennutzung mit Partner und Kindern, eine Vermietung ist weiterhin verboten, auch Freunde dürfen nicht mit. Es gibt 112.000 Zweitwohnsitze in Schleswig-Holstein. Tagesbesuche sind erlaubt, wenn man kontaktarme Sportarten ausüben, Ausstellungen, Museen, Tierparks sowie botanische Gärten oder Freunde und Familie besuchen möchte.

Am 18. Mai soll dann das das Einreiseverbot für Touristen und Ausflügler aufgehoben werden, dies soll auch für die Inseln gelten. Dann dürfen auch Hotels, Ferienwohnungen und andere Unterkünfte für Urlauber sowie Stellplätze für Wohnmobile unter Auflagen wieder öffnen – soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können. Toiletten werden geöffnet, Duschen und Gemeinschaftsräume nicht. Allerdings müssen Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche geschlossen bleiben. Kapazitätsgrenzen sollen in Schleswig-Holstein nicht gelten. Auch die Freibäder bleiben vorerst zu.

Ausflugsschiffe dürfen ab 18. Mai wieder ablegen, Strandkorbvermieter ihr Geschäft aufnehmen. In den Bäderorten dürfen die Geschäfte in Absprache mit den Kreisen auch wieder sonntags öffnen (Bäderregelung). Bislang kontrollieren die Behörden, dass Touristen nicht einreisen. Die Polizei macht Stichproben, die Fähren auf die Inseln werden kontrolliert.

Hamburg: In der Hansestadt werden weitere Lockerungen frühestens nächste Woche Mittwoch in Kraft treten, wie der NDR online berichtet. Der Senat will am kommenden Dienstag eine neue Rechtsverordnung, um die nächsten Schritte umzusetzen. Und diese Verordnung solle vor Gericht standhalten, heißt es aus dem Senat. Das dauere bis zur regulären Senatssitzung am Dienstag. Bis dahin sollen die Behörden an der konkreten Ausgestaltung arbeiten.

Nach Informationen des Senders soll die Außengastronomie in Hamburg wohl ab dem kommenden Mittwoch wieder öffnen dürfen. Keine Informationen gibt es zu einem Öffnungstermin für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen.

Bergwandern wird demnächst wieder möglich sein.
Bergwandern wird demnächst wieder möglich sein.

© Hans Herbig/DAV/dpa-tmn

Bayern: Der bei Urlaubern beliebte Freistaat strebt eine Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen für das Pfingstwochenende (ab 30. Mai) an. „Allerdings ohne Sauna, ohne Wellness, ohne Schwimmbäder, mit strengen hygienischen Konzepten“, sagte Ministerpräsident Markus Söder. Die Gastronomie darf ab 18. Mai wieder Außenbereiche öffnen, ab 25. Mai auch Innenbereiche.

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Berlin: In der Hauptstadt dürfen Hotels ab dem 25. Mai für touristische Übernachtungen wieder öffnen. Hier sind ebenfalls strenge Hygieneregeln zu beachten. Ab diesem Termin sind auch Ausflugs- und Stadtrundfahrten sowie Stadtführungen unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Ab dem 15. Mai darf Gastronomie mit eigener Speisezubereitung unter bestimmten Auflagen wie der Einhaltung des Mindestabstandes und Vorlage von Hygienekonzepten öffnen. Reine Schankwirtschaften bleiben zunächst geschlossen.

Brandenburg: Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte am Mittwoch angekündigt, dass der Tourismus im Land ab Mitte des Monats wieder anlaufen soll. Ab 15. Mai soll Dauer- und Wohnmobilcamping wieder möglich sein, ab 25. Mai können Hotels und Anbieter von Ferienwohnungen wieder vermieten.

Auch die Campingplätze in Nordrhein-Westfalen dürfen bald öffnen.
Auch die Campingplätze in Nordrhein-Westfalen dürfen bald öffnen.

© Jan-Philipp Strobel/dpa

Nordrhein-Westfalen: Auch im bevölkerungsreichsten Bundesland bereiten sich die Ferienregionen auf die Touristen vor. Ab dem 11. Mai dürfen Ferienhäuser und -wohnungen sowie Campingplätze wieder an Urlauber vermietet werden. Der Start im Mai mit seinen Feiertagen gebe den Betrieben Rückenwind, hieß es in der Eifel, im Sauerland und am Niederrhein, wie die Nachrichtenagentur dpa schreibt.

Ab dem 18. Mai dürfen Touristen auch schon wieder in Hotels in NRW übernachten, wie Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) ankündigte. Ab 30. Mai seien darüber hinaus touristische Führungen sowie kleine Gruppen- und Busreisen wieder möglich. Für alles gelten strenge Hygiene-Konzepte.

Ab dem 1. Juli dürfen übrigens auch in den benachbarten Niederlanden alle Campingplätze und Ferienparks wieder geöffnet werden. Schon einen Monat zuvor ist es immerhin möglich, Restaurants, Cafés, Strandpavillons und Kneipen zu besuchen - bei einer Höchstzahl von 30 Gästen.

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Sachsen-Anhalt: Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze können ab dem 15. Mai wieder genutzt werden – allerdings nur von Einheimischen, wie Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) ankündigte. Entscheidend sei, dass eine „autarke Versorgung“ möglich sei. Die Ferienwohnung sei dann nichts anderes als das „gespiegelte Zuhause“, so Willingmann.

In einer zweiten Stufe sollen dann auch Hotels wieder Gäste empfangen dürfen und möglicherweise im Juni auch Touristen aus anderen Bundesländern anreisen, so der Minister. Der dritte Schritt wäre dann die komplette Öffnung auch für ausländische Gäste. Die konkreten Termine müssen noch abgestimmt werden.

Sachsen: Biergärten, Kneipen, Gaststätten, Ferienwohnungen und Hotels können in Sachsen bereits am 15. Mai bei strengen Beschränkungen wieder aufmachen. Hotels sollen – anders als in anderen Bundesländern – nach derzeitigem Stand nicht auf eine Auslastung von 60 Prozent beschränkt werden. Auch Campingplätze dürfen öffnen, allerdings ohne Gemeinschaftsduschen. Dann können auch wieder Touristen nach Sachsen kommen. Die konkreten Regeln für die Öffnung der Betriebe sollen am nächsten Dienstag im Kabinett beschlossen werden.

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Thüringen: Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat einen Stufenplan zur schrittweisen Öffnung des Hotel- und Gaststättenbereichs präsentiert. In der ersten Stufe sollen am 13. Mai zunächst die Campingplätze für Wohnwagen und Reisemobile wieder öffnen und damit Tagestourismus in kleinerem Umfang zugelassen werden. Auch Ferienwohnungen und -häuser mit autarker Versorgung dürften dann wieder vermietet werden.

Die Lockerungen der zweiten Stufe betreffen Tiefensee zufolge ab dem 22. Mai die gesamte Freizeitwirtschaft inklusive Gastronomie und die Hotelbranche. Gleichzeitig sollen auch Tourist-Informationen sowie National- und Naturparkzentren wieder öffnen können. Auch Personengruppen bis maximal fünf Personen etwa bei Stadtführungen oder geführten Radtouren wären dann wieder möglich.

Hintergründe zum Coronavirus:

Hessen: Am 15. Mai können Restaurants, Cafés, Biergärten, Hotels und Campingplätze unter Auflagen wieder Gäste und Touristen empfangen. Dann dürfen auch Fitnessstudios, Freizeitparks und Indoor-Spielplätze wieder öffnen. Schwimmbäder und Saunen bleiben dagegen vorerst geschlossen.

Saarland: Spätestens zum 18. Mai soll die Gastronomie im Saarland wieder öffnen dürfen – mit Sicherheits- und Hygienekonzepten. Das sagte Ministerpräsident Tobias Hans. Details will er am kommenden Dienstag in der Konferenz des Ministerrats klären. Derzeit befinde man sich im Austausch mit dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, um entsprechende Hygiene-, Anstands- und Sicherheitskonzepte zu entwickeln.

Ein Ausflugsschiff in Cochem an der Mittelmosel.
Ein Ausflugsschiff in Cochem an der Mittelmosel.

© Imago Images/Michael Kneffel

Rheinland-Pfalz: Am 13. Mai darf die Gastronomie wieder öffnen. Los gehen kann es dann auch wieder für die Fahrgastschifffahrt. Sie werde gleichgesetzt mit den Gastronomen, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Hotels sollen am 18. Mai folgen. Auch Campingplätze können ihren Betrieb dann wieder aufnehmen – aber nur, wenn Camper dort über eigene sanitäre Einrichtungen verfügen. Dauercamper dürfen bereits ab dem 13. Mai wieder auf ihre Plätze.

Baden-Württemberg: Tourismusminister Guido Wolf (CDU) hat am Donnerstag mögliche konkrete Termine für die Öffnung der Hotelbranche und der Gastronomie genannt. Wie die dpa berichtet, solle Außengastronomie vom 18. Mai an im Südwesten wieder möglich sein, sagte Wolf demnach dem Sender SWR. Die Innenräume der Restaurants könnten vom 25. Mai an wieder öffnen, Hotels und Freizeitparks am 30. Mai.

Es handele sich bei den Terminen noch nicht um einen gemeinsamen Beschluss, sondern um „Pläne, an denen mit Hochdruck gearbeitet“ werde, erläuterte ein Sprecher von Wolfs Ministerium. „Ich kann versprechen, dass die Landesregierung den Zeitplan bis zum Wochenende hinterlegt, damit die Gastronomen verbindlich planen können“, sagte Wolf dem Sender. Die Infektionszahlen müssten aber stabil bleiben.

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