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Das Vorsichtsprinzip verpflichtet Unternehmen für erkennbare oder zu erwartende künftige Belastungen Vorsorge zu treffen. Durch Rückstellungen (siehe Bericht auf dieser Seite) sollen künftige Aufwendungen, über deren Eintritt und Höhe noch Ungewissheit besteht, schon zum Zeitpunkt ihres Entstehens berücksichtigt werden.