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Eine Frau mit Kinderwagen (Archivbild).

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Andere Eckwerte als zunächst geplant: Einkommensgrenze beim Elterngeld soll schrittweise sinken

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld soll nicht plötzlich, sondern in Etappen abgesenkt werden. Auch bei der Elternzeit sind Änderungen geplant.

Als der ursprüngliche Plan bekannt wurde, gab es viele Diskussionen. Nun wurde er angepasst. Für Vielverdiener soll ab dem kommenden Jahr das Elterngeld zwar wegfallen – allerdings mit anderen Eckwerten als bisher geplant.

Die Einkommensgrenze soll nicht plötzlich, sondern schrittweise sinken, wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Sitzung des Haushaltsausschusses in der Nacht zum Freitag erfuhr.

  • Bis Ende März soll die Grenze wie bisher bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegen.
  • Dann soll sie bis Jahresende auf 200.000 Euro fallen.
  • Ab April 2025 soll eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro gelten.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist niedriger als der Bruttoverdienst.

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Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte entschieden, das Elterngeld für Paare mit besonders hohen Einkommen zu streichen. Nach ihrem Vorschlag sollte es nur noch an Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Aktuell liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 bei Paaren.

Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“, erklärte SPD-Haushälter Felix Döring. Familien bekämen mehr Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

Änderungen bei der Elternzeit

Außerdem sollen Paare zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können – aber nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden.

Das muss zudem innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes sein. Bei Mehrlingsgeburten soll die Änderung nicht gelten. (dpa)

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