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Wolf-Dieter Wolf (r.), der frühere Verwaltungsratschef des öffentlich-rechtlichen Senders RBB, kommt in Begleitung von seinem Rechtsbeistand Christian Schmitz (l.) zur Sitzung des RBB-Untersuchungsausschusses im Landtag. Der frühere Chefkontrolleur Wolf steht wie die fristlos entlassene Ex-Senderchefin Schlesinger im Zentrum der Vorwürfe um Vetternwirtschaft und Verschwendung.

© dpa/Monika Skolimowska

Untersuchungsausschuss zur RBB-Affäre: Früherer Verwaltungsratschef Wolf verweigert die Aussage

Ex-RBB-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf musste diesmal im Landtag erscheinen. Ostdeutsche Landtagspräsidenten fordern massive Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Es war der Auftritt, auf den noch einmal alle gewartet haben. Mit einem kurzen „Morgen!“ betreten Wolf-Dieter Wolf, der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrates des RBB, und sein Anwalt Christian Schmitz den Ausschussraum 1070 im Brandenburger Landtag. Zum mittlerweile 17. Mal tagt dort der Untersuchungsausschuss zum RBB. Und nachdem Wolf einer der letzten Sitzungen des Gremiums unentschuldigt fernblieb, musste er nun erscheinen: Der Landtag hatte vor dem Landgericht Potsdam ein Ordnungsgeld von 900 Euro und die Androhung einer polizeilichen Vorführung gegen den 79-Jährigen erwirkt.

An Wolfs Weigerung, sich zur Sache zu äußern, änderte das freilich nichts. „Gern würde ich Ihnen heute Rede und Antwort stehen, um mit vielen offenbar kursierenden Fehlinformationen aufzuräumen“, sagte Wolf. Aber das Thema, zu dem Wolf im Ausschuss befragt werden sollte, nämlich die explodierenden Kosten beim „Digitalen Medienhaus des RBB“, berührten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn. „Auf dringenden anwaltlichen Rat mache ich daher vollumfänglich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“

„Das Aussageverweigerungsrecht wurde hinreichend glaubhaft gemacht“, sagte die Ausschussvorsitzende Petra Budke (Bündnis 90/Die Grünen). Man bedauere, dass erst ein Gerichtsbeschluss nötig wurde, damit Wolf den Weg in den Landtag fand. „Die Vernehmung hätte Ihnen Gelegenheit geben können, sich mit den pressebekannten Vorwürfen auseinanderzusetzen.“

Die vorläufig letzte öffentliche Sitzung des U-Ausschusses

Vor Wolf hatten bereits die Skandal-Intendantin Patricia Schlesinger und ihr Gatte Gerhard Spörl im Untersuchungsausschuss die Aussage verweigert. Viele andere Zeugen äußerten sich dagegen zur Sache. So entstand in den letzten Monaten ein aus vielen Steinchen bestehendes Mosaik der Vorgänge rund um den öffentlich-rechtlichen Sender: Zeugen vermittelten immer wieder das Bild einer Staatskanzlei, die aus Furcht vor einem zu starken Eingriff in die Rundfunkfreiheit jegliche Aktivitäten ihrer Rechtsaufsicht auf ein Minimum reduzierte, und von einem Sender, in dem es unter dem Eindruck, der elitäre „Hauptstadt-Sender“ zu sein, zu zahlreichen Grenzüberschreitungen kam.

Die Vernehmung von Wolf war indes die vorläufig letzte öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses. Der Ausschuss arbeitet nun an einem Abschlussbericht, den er bis zur letzten Plenarsitzung des Landtags im Juni vorlegen muss.

Unterdessen meldeten sich am Montag die Präsidentinnen und Präsidenten der Landtage von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zu Wort. In einem Positionspapier forderten sie „grundlegende inhaltliche und strukturelle Reformen“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser sei ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Die Kritik, die es an ihm gebe, sei aber in Teilen berechtigt, hieß es darin. Nötig seien Beitragsstabilität sowie eine „breit geführte Debatte über Rolle, Auftrag und Struktur, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe einer unabhängigen und glaubwürdigen Berichterstattung sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts langfristig erfüllen kann.“

So plädieren die Landtagspräsidenten für eine Reduzierung der Zahl der Sender und eine gemeinsame Verwaltung der Rundfunkanstalten. Eine Professionalisierung der Arbeit der Kontrollgremien sei ebenso relevant wie eine „ausgewogene Berichterstattung im Sinne einer Vielfalt der Meinungen und Sichtweisen, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden sind.“

„Für die offene Gesellschaft mit sachorientierten öffentlichen Diskussionen brauchen wir gute Informationen und eine unabhängige Berichterstattung“, sagte Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD). Die Hörfunk- und Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks böten journalistische Qualität, hohe Fachkompetenz, kulturelle Vielfalt und unterschiedliche Blickwinkel. „Um auch in Zukunft die Akzeptanz zu erhalten, sind strukturelle Reformen der gebührenfinanzierten Sender und mehr Transparenz über die Mittelverwendung notwendig“, so Liedtke. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterscheidet sich durch seinen Information-, Bildungs- und Kulturauftrag von privaten Sendern – das gilt es noch stärker zu berücksichtigen.“

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