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Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) spricht auf einer Pressekonferenz.

© dpa/Michael Bahlo

Brandenburgs Innenminister fordert: Cybermobbing soll eigenständiger Straftatbestand werden

Jugendliche werden vermehrt Opfer von Cybermobbing. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) setzt auf eine bessere Strafverfolgung.

Von Monika Wendel, dpa

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) will schärfer gegen Cybermobbing vorgehen. „Cybermobbing ist ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wird, obwohl es für die Opfer zu schwerwiegenden Auswirkungen in vielen Lebensbereichen führt“, sagte Stübgen, der Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist, laut veröffentlichtem Redetext zur Eröffnung des Europäischen Polizeikongresses am Dienstag in Berlin. Er setze sich dafür ein, Cybermobbing zu einem gesonderten Straftatbestand zu machen. Die Innenministerkonferenz werde sich auf ihrer Sitzung im Juni mit diesem Vorstoß befassen, hieß es.

Betroffen von Cybermobbing seien oftmals Frauen und Kinder, aber auch Anfeindungen und Bedrohungen gegen kommunale Amts- und Mandatsträger hätten besorgniserregend zugenommen, so Stübgen. „Cybermobbing ist dabei jedoch mehr als es die Straftatbestände Beleidigung und Bedrohung abbilden können.“ Jugendliche in Deutschland werden nach einer Umfrage vermehrt Opfer von Cybermobbing - also von Mobbing, das im Internet ausgetragen wird.

Quick-Freeze-Verfahren geht Stübgen nicht weit genug

Stübgen kritisierte zudem das geplante Verfahren zur Speicherung von Kommunikationsdaten für Polizei-Ermittlungen. „Dass die Bundesregierung auf das Quick-Freeze-Verfahren setzt, geht mir nicht weit genug. Wenn Daten nicht im Vorfeld gespeichert werden, dann können sie auch später nicht eingefroren werden“, kritisierte Stübgen laut Redetext. Er bezieht sich dabei auf Ermittlungen im Bereich Kinderpornografie.

Beim „Quick Freeze“-Verfahren, für das vor allem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eintritt, werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten sich für eine neue rechtskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Vor kurzem einigte sich die Koalition aber auf ein „Quick Freeze“-Verfahren.

Stübgen forderte ein Umdenken: „Wir werden durch eine Vorratsdatenspeicherung nicht jeglichen Missbrauch verhindern können, aber jedes einzelne Kind, das wir vor einem solchen Schicksal bewahren können, muss uns alle Anstrengung wert sein.“ Beim Polizeikongress in Berlin tauschen sich Fachleute bis zum Mittwoch in zahlreichen Diskussionsforen über die Innere Sicherheit aus. (dpa)

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