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Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU).

© dpa/Jonathan Penschek

Union gegen Legalisierung von Abtreibungen: „Lebensschutz des ungeborenen Kindes spielt offenbar keine Rolle mehr“

Eine Kommission wird kommende Woche wohl die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen empfehlen. Unionsfraktionsvize Dorothee Bär sieht darin einen „Dammbruch für unser Werteverständnis“.

In der Debatte um den Abtreibungsparagrafen 218 stellt Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU) die Unabhängigkeit der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission infrage. „Die Kommission hat wenig überraschend geliefert, was von der Ampel bestellt wurde“, sagte sie den Funke-Zeitungen vom Mittwoch.

Zuvor hatte bereits CDU-Chef Friedrich Merz vor einem „gesellschaftlichen Großkonflikt“ gewarnt. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) bekräftigte das Vorhaben, Verfassungsklage einzureichen, sollten Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen legalisiert werden.

Am Montag hatte der „Spiegel“ berichtet, die Expertenkommission empfehle in ihrem Abschlussbericht eine grundsätzliche Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft. „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar“, heißt es demnach in dem Bericht. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.

Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liegt den Expertinnen und Experten zufolge ungefähr in der 22. Woche nach Beginn der letzten Menstruation.

Bär sagte, sie sei „fassungslos, dass der Lebensschutz des ungeborenen Kindes offenbar keine Rolle mehr spielen solle“. Das sei ein „Dammbruch für unser Werteverständnis“. Die CSU-Politikerin fügte hinzu: „Ein Recht auf Abtreibung haben die Frauen in Deutschland bereits.“

Scholz sieht Gefahr der Polarisierung

Bundeskanzler Olaf Scholz ließ nach Angaben einer Sprecherin noch offen, ob er für eine gesetzliche Änderung des Strafrechts-Paragrafen 218 zum Schwangerschaftsabbruch eintritt. „Sie wissen, dass es ein Thema mit einem großen Potenzial zur Polarisierung ist, die wir in vielen Gesellschaften sehen. Es geht uns sehr darum, eine solche Polarisierung und eine solche Schärfe zu vermeiden“, sagte eine Regierungssprecherin am Mittwoch in Berlin.

Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei - unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt.

Jugendorganisationen von Ampel-Parteien fordern Entkriminalisierung

Die Jugendorganisationen der Ampel-Parteien forderten die Bundesregierung zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf. „Die Ampel-Koalition muss sich umgehend daran machen, Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren“, sagte Juso-Chef Philipp Türmer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstagsausgaben).

Auch die Bundessprecherin der Grünen Jugend, Svenja Appuhn, rief die Koalition zum Handeln auf. „Die Bundesregierung sollte den Kommissionsbericht sehr ernst nehmen und die Entkriminalisierung zeitnah auf den Weg bringen“, sagte sie den RND-Zeitungen. Appuhn und Türmer forderten dabei die Kostenübernahme der Abbrüche durch die Krankenkassen.

Die Ampel-Koalition hatte die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im vergangenen Jahr eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung, zu Eizellenspende und zu Leihmutterschaft zu prüfen. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Rechtswissenschaften an. Die Ergebnisse sollen in der kommenden Woche offiziell vorgestellt werden.

Unionsfraktionsgeschäftsführer Frei schrieb am Mittwoch auf X: „Sollte die “Ampel’ Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 12 Wochen legalisieren, werden wir beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen. Er fügte hinzu: „Mit solch einem Vorstoß werden gesellschaftliche Konfliktlinien erneut aufgerissen.“ (AFP, dpa)

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