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Abtreibungsgegner der Aktion „40 Tage für das Leben“ beteten während der Fastenzeit bundesweit vor der Schwangerschaftsberatung Pro Familia.

© Montage: Tagesspiegel/Fotos: dpa/Sebastian Gollnow, freepik (2)

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Gesetz gegen fundamentalistische Abtreibungsgegner: „Manche Frauen trauen sich nicht mehr aus der Beratungsstelle“

Der Bundestag diskutiert einen Gesetzentwurf, der Schwangere vor „Gehsteigbelästigung“ vor Beratungsstellen und Kliniken schützen soll. Betroffene erzählen, wie schlimm es ist – und ob das Gesetz genügt.

Am Mittwoch wird im Bundestag ein Gesetzentwurf diskutiert, der Schwangere vor Belästigung schützen soll. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch noch immer rechtswidrig, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch straffrei. Dazu gehört, dass die schwangere Person sich vor einer Abtreibung beraten lassen muss.

Diesen Umstand nutzen radikale Abtreibungsgegner, um Schwangere mit Abtreibungswunsch vor den Beratungsstellen geradezu zu belästigen. Regelmäßig halten sie Mahnwachen oder Demonstrationen vor diesen Einrichtungen ab. Diese sogenannte „Gehsteigbelästigung“ belastet nicht nur Schwangere, sondern auch das Beratungspersonal.

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