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Mit Hitlerbärtchen. Schornsteinfeger Lutz Battke.

© dapd

Urteil: Berufsverbot für rechtsextremen Kaminkehrer

Der rechtsextreme Schornsteinfeger Lutz Battke hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Dem Mann mit dem Hitlerbärtchen wurde zu Recht sein Kehrbezirk entzogen. Das Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall.

Von Frank Jansen

Lutz Battke trägt immer noch ein Hitlerbärtchen und hatte auch, wie es ein Beobachter schilderte, einen kleinen Fanclub mitgebracht, darunter mindestens ein NPD-Mitglied. Die Gruppe war am Mittwoch aus Sachsen-Anhalt zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gereist, um am nächsten Akt in einem mehrjährigen Rechtsstreit teilzunehmen. Was dabei heraus kam, dürfte den Rechtsextremen gar nicht gefallen. Das Gericht hat in einem wegweisenden Urteil eine Art Berufsverbot für den Bezirksschornsteinfegermeister Battke bestätigt. Der 8. Senat hält es für zulässig, dass das Land Sachsen-Anhalt die „Bestellung“ Battkes als Kaminkehrer widerrufen darf „wegen fehlender persönlicher Zuverlässigkeit“.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt hatte 2008 Battke den Kehrbezirk entzogen. Die Behörde sprach dem Schornsteinfeger die erforderliche „persönliche Zuverlässigkeit“ ab. Battke steht der NPD nahe und sitzt für die rechtsextreme Partei im Kreistag des Burgenlandkreises sowie im Stadtrat von Laucha. Der Fall hatte zusätzlich Aufmerksamkeit erregt, da Battke auch Trainer im Sportverein BSC 99 Laucha war. Ein Fußballer aus dem Verein verprügelte im April 2010 in Laucha einen jüdischen Schüler.

Die Causa Battke ist ein Präzedenzfall. Darf ein Rechtsextremist in staatlichem Auftrag einen solchen Beruf ausüben – zumal einen, der ihm den Zutritt zu Privathäusern gestattet? Das Verwaltungsgericht Halle und das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt sahen kein größeres Problem und entschieden im Sinne Battkes, der gegen das Landesverwaltungsamt geklagt hatte. Das OVG ließ aber 2011 „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, damit der Rechtsbegriff der „persönlichen Zuverlässigkeit“ gemäß Schornsteinfegergesetz „höchstrichterlich geklärt werden kann“.

Die Richter in Leipzig urteilten nun, das „außerberufliche Verhalten“ Battkes rechtfertige das Vorgehen des Verwaltungsamtes. Battke hatte in Bad Kösen (Burgenlandkreis) mehrmals an der jährlichen „Ehrung“ der zwei Mörder des jüdischen Reichsaußenministers Walter Rathenau teilgenommen. Die rechtsextremen Täter hatten Rathenau 1922 in Berlin erschossen und kamen im selben Jahr ums Leben, als die Polizei sie in Bad Kösen stellte. Laut Gericht hat Battke gezeigt, „dass für ihn selbst schwerste und zudem antisemitische Straftaten billigenswert“ seien.

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