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13.03.2024, Nordrhein-Westfalen, Münster: Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz liegt ein Gesetzbuch auf der Richterbank.

Die Entscheidung über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall wurde vertagt. Selbst bei einem Verbot der AfD stellt sich die Frage, was damit gewonnen wäre.

Ein Kommentar von Charlotte Greipl
Der SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich.

„Einfrieren“ will der SPD-Fraktionschef den Krieg gegen die Ukraine. Er richtet diese Bitte aber nicht an Putin, sondern an den Westen. Das macht Autokraten erst richtig Appetit.

Ein Kommentar von Daniel Friedrich Sturm