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Zusammen bei den „Medientagen Mitteldeutschland“: Sachsens Medienminister Oliver Schenk (l.) und ARD-Chef Kai Gniffke

© dpa/Hendrik Schmidt

Aufruf zum Verfassungsbruch?: Sachsens Medienminister erteilt höherem Rundfunkbeitrag Absage

Oliver Schenk ist Medienminister in Sachsen. Auf den „Medientagen Mitteldeutschland“ hat er ausgesprochen, was bislang als Geheimplan galt.

Sachsens Medienstaatsminister und Chef der Staatskanzlei Oliver Schenk (CDU) hat der von der unabhängigen Kommission KEF vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 eine Absage erteilt. Bei den „Medientagen Mitteldeutschland“ sagte Schenk am Mittwoch in Leipzig: „Da muss man sich ehrlich machen – das wird nicht kommen.“

Die Moderatorin der Runde, Michaela Kolster, Programmgeschäftsführerin des Ereigniskanals Phoenix von ARD und ZDF, erklärte daraufhin, Schenk rufe „als Staatsminister zum Verfassungsbruch“ auf.

Schenk riet den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch davon ab, die Beitragserhöhung beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. „Das steht ihnen natürlich frei, sie würden wahrscheinlich auch gewinnen, es wäre aber ein Pyrrhussieg, der die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter senken würde“, so Schenk. Bislang galt diese Option als Geheimplan der Länder.

Die Empfehlungen der KEF galten bislang als bindend

Vielmehr müssten die Länder die nächsten Reformschritte zügig angehen und bis Jahresende einen Reformstaatsvertrag vorlegen, auf dessen Grundlage dann die Beitragshöhe neu berechnet werden könne. „Wir müssen jetzt erst die Reform hinbekommen und können dann wieder über die Finanzierung reden“, so Schenk. Dazu müsse ein „vernünftiges Einsparpotenzial“ vorliegen. Die Finanzierung der Anstalten sei solange durch Rücklagen aus Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag seit 2020 gesichert.

Die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, Marlehn Thieme, erklärte, Schenk nötige „rechtsstaatlich orientierte Kreise vor das Bundesverfassungsgericht“. Die Gremienvorsitzende rief die Politik auf, zu „prüfen, ob sie dem Demokratieauftrag des ÖRR einen Gefallen tut“, wenn das rechtsstaatliche Verfahren zur Beitragsfestsetzung verlassen würde.

Nach dem vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bestätigten Verfahren berechnet die mit unabhängigen Experten besetzte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Höhe des Beitrags. Diese Empfehlung ist für die Bundesländer bindend und kann nur im Ausnahmefall verändert werden.

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Ralf Ludwig, erklärte bei der Runde, er gehe weiter von der Erhöhung des Beitrags auf den von der KEF empfohlenen Betrag von 18,94 Euro im Monat aus. Ludwig hatte bereits zuvor erklärt, notfalls in Karlsruhe zu klagen. Aktuell liegt der Beitrag bei 18,36 Euro. (KNA)

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